Vorlage - VO/2016/03327  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für den "Lübecker Eiszauber" in Höhe von 25.000,00 EUR
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Pohlmann, Britta
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.01.2016 
40. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die Geldspende in Höhe von 25

Beschlussvorschlag

Die Geldspende in Höhe von 25.000,00 EUR der Possehl-Stiftung für die Realisierung des „Lübecker Eiszaubers“ auf dem Markt in der Zeit vom 15.01. – 21.02.2016 wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um eine Spendenannahme.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Was sich zur Weihnachtszeit mit einer Kinder-Eisbahn an der Obertrave ankündigt, wird vom 15

Begründung

 

Was sich zur Weihnachtszeit mit einer Kinder-Eisbahn an der Obertrave ankündigt, wird vom 15. Januar bis 21. Februar 2016 mit der großen Eisbahn fortgeführt. Mitten in der Stadt und vor der historischen Kulisse des Rathauses wird das Eislaufvergnügen in Lübeck 2016 auf der 700 m2 großen Eisbahn weitergehen: der Lübecker Eiszauber schafft einen attraktiven Besuchsanlass sowohl für Bürger als auch Touristen und Besucher aus der Region.


 

 

Es handelt sich bei dieser Geldspende um eine Mehrfachspende der Possehl-Stiftung.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 25.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 335.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 25.000,00 Euro zuständig.

 

 

 

keine

Anlagen

keine