Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-
fordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungs-
grad zu überprüfen.
Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wurden zuletzt mit Datum vom 01.03.2015 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 13. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 12. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.
Verwaltungsgebührensatzung
Teil I (Bereichsspezifische Gebühren)
Buchhaltung und Finanzen / Haushalt und Steuerung
Der bisherige Bereich Steuern wurde in den Bereich Haushalt und Steuerung integriert.
Zu Ziff. 2. und 3.
Die Gebührentatbestände wurden neu gefasst. Durch die Neuformulierung sind sie besser verständlich und unterscheiden deutlich in Ziff.2 in kurze schriftliche Bescheinigungen (in Form einer Auskunft) und in Ziff.3 in ausführliche Auszüge, die erheblich mehr Rechercheaufwand verursachen. Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad erfolgte.
Zu Ziff. 6.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Fachbereichsdienste / Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Die Fachbereichsdienste im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales haben ab 01.10.2015 die Aufgabe „Öffentliche Rechtsauskunft“ vom Bereich Soziale Sicherung übernommen
Entsorgungsbetriebe
Zu Ziff. 19.3.-5. und 20.-22.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Stadtgrün und Verkehr
Zu Ziff. 30.1.6.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Zu Ziff. 32.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr erstellt in seiner Eigenschaft als Straßenbaulastträger verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 (6) StVO. Zumeist auf Antrag von Bürgerinnen/Bürgern /Firmen in deren Interessen. Durch die Gebühren werden die entstehenden Kosten gedeckt.
Teil II
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Zu Ziff. 44.
Der bisher pauschalierte Gebührentatbestand in Höhe von 1,5 Promille entspricht nicht den Anforderungen des Bürgschaftserlasses des Innenministeriums S-H. vom 10.07.2012. Dieser sieht hinsichtlich der Bürgschaftsprovision eine Gegenüberstellung des Zinssatzes für eine verbürgte und eine nicht verbürgte Kreditgewährung vor. Ziel soll es sein, den etwaigen Zinsvorteil eines verbürgten Kredites mit der Provision auszugleichen damit dem Kreditnehmer kein Zinsvorteil durch die Bürgschaft entsteht.
Da die Hansestadt Lübeck seit längerem keine neuen Bürgschaften übernimmt, sind mit der Änderung keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Entgeltordnung
Teil I (Bereichsspezifische Entgelte)
Wirtschaft und Liegenschaften
Zu Ziff. 5
Der Entgelttatbestand wurde komplett neu überarbeitet und berechnet. Dabei sind zum Teil Tarifnummern weggefallen bzw. neu hinzugekommen. Die teilweise erhebliche Erhöhung der Entgelte ist darin begründet, dass eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad seit längerem nicht erfolgte.
Gesundheitsamt
Zu alt Ziff. 8. streichen
Reisemedizinische Impfungen und Parallelimpfungen werden nicht mehr vom Bereich Gesundheitsamt angeboten. Dieser Entgelttatbestand wird nicht mehr benötigt.
In den Anlagen 3 und 4 sind die Veränderungen (neu/alt/%) in der Verwaltungsgebühren-
satzung und der Entgeltordnung gegenübergestellt (Synopse).