Vorlage - VO/2015/03294  

Betreff: 13. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck
12. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Schröter, Hildegund
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.01.2016 
40. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.01.2016 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
0_13Änd Verw Geb S
0_12ÄndE0
0_13.VerwGebS_Synopse
0_12ÄndE0_Synopse

Die als Anlage 1 beigefügte 13

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte 13. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die als Anlage 2 beigefügte 12. Änderung der  Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck  werden beschlossen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Alle Bereiche der Hansestadt Lübeck. Änderungen, Anregungen und Hinweise sind in die Vorlage eingearbeitet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja. Größenordnungen sind im Einzelnen nicht festlegbar (s. Begründung)

 

Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-

Begründung

Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-

fordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungs-

grad zu überprüfen.

Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wurden zuletzt mit Datum vom 01.03.2015 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 13. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 12. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.

 

Verwaltungsgebührensatzung

 

Teil I (Bereichsspezifische Gebühren)

 

Buchhaltung und Finanzen / Haushalt und Steuerung

Der bisherige Bereich Steuern wurde in den Bereich Haushalt und Steuerung integriert.

 

Zu Ziff. 2. und 3.

Die Gebührentatbestände wurden neu gefasst. Durch die Neuformulierung sind sie besser verständlich und unterscheiden deutlich in Ziff.2 in kurze schriftliche Bescheinigungen (in Form einer Auskunft) und in Ziff.3 in ausführliche Auszüge, die erheblich mehr Rechercheaufwand verursachen. Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad erfolgte.

 

Zu Ziff. 6.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Fachbereichsdienste / Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)                     

Die Fachbereichsdienste im Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales haben ab 01.10.2015 die Aufgabe „Öffentliche Rechtsauskunft“ vom Bereich Soziale Sicherung übernommen

 

Entsorgungsbetriebe

Zu Ziff. 19.3.-5. und 20.-22.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Stadtgrün und Verkehr

Zu Ziff. 30.1.6.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Zu Ziff. 32.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr erstellt in seiner Eigenschaft als Straßenbaulastträger verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 (6) StVO. Zumeist auf Antrag von Bürgerinnen/Bürgern /Firmen in deren Interessen. Durch die Gebühren werden die entstehenden Kosten gedeckt.

 

Teil II

Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist

 

Zu Ziff. 44.

Der bisher pauschalierte Gebührentatbestand in Höhe von 1,5 Promille entspricht nicht den Anforderungen des Bürgschaftserlasses des Innenministeriums  S-H. vom 10.07.2012. Dieser sieht hinsichtlich der Bürgschaftsprovision eine Gegenüberstellung des Zinssatzes für eine verbürgte und eine nicht verbürgte Kreditgewährung vor. Ziel soll es sein, den etwaigen Zinsvorteil eines verbürgten Kredites mit der Provision auszugleichen damit dem Kreditnehmer kein Zinsvorteil durch die Bürgschaft entsteht.

Da die Hansestadt Lübeck seit längerem keine neuen Bürgschaften übernimmt, sind mit der Änderung keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

 

 

Entgeltordnung

 

Teil I (Bereichsspezifische Entgelte)

 

Wirtschaft und Liegenschaften

Zu Ziff. 5

Der Entgelttatbestand wurde komplett neu überarbeitet und berechnet. Dabei sind zum Teil Tarifnummern weggefallen bzw. neu hinzugekommen. Die teilweise erhebliche Erhöhung der Entgelte ist darin begründet, dass eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad seit längerem nicht erfolgte.

 

Gesundheitsamt

Zu alt Ziff. 8. streichen

Reisemedizinische Impfungen und Parallelimpfungen werden nicht mehr vom Bereich Gesundheitsamt angeboten. Dieser Entgelttatbestand wird nicht mehr benötigt.

 

In den Anlagen 3 und 4 sind die Veränderungen (neu/alt/%) in der Verwaltungsgebühren-

satzung und der Entgeltordnung gegenübergestellt (Synopse).

 

 

 

1 – 13

Anlagen

1 – 13. ÄndVerw.GebS

2 – 12. Änd.EO

3 – 13.Verw.Geb.S_Synopse

4 – 12. ÄndEO_Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 0_13Änd Verw Geb S (56 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 0_12ÄndE0 (48 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 0_13.VerwGebS_Synopse (88 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 0_12ÄndE0_Synopse (76 KB)