Vorlage - VO/2015/03251  

Betreff: Nationale Klimaschutzinitiative nutzen ? Haushaltsbegleitbeschluss zur Vorlage VO/2015/03069 ? Top 10.25
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2015 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperioda 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Investitionsvorhaben zu identifizieren, die im Rahmen der Kommunalrichtline der Nationelen Klimaschutzinitiative noch in 2016 beantragt werden können.

 

Insbesondere Maßnahmen der Straßenbeleuchtung und Signalanlagen sowie Beleuchtungen in Sportstätten, Schulen und Kindertagesstätten sind zu prüfen und im Falle der Förderfähigkeit vorzuziehen.

 

Für den Förderzeitraum 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2017 und 1. Juli 2017 bis zum 30. September 2017 ist der Bürgerschaft spätestens im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 ein Konzept r den weiteren Ausbau der LED-Beleuchtung vorzulegen bzw. Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.

Die Novellierung der Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten

Begründung

Die Novellierung der Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Neben längeren Antragsfristen und der Ausweitung der Antragsberechtigungen gibt es insbesondere im investiven Bereich neue Möglichkeiten: die LED-Straßenbeleuchtung wird wieder gefördert, finanzschwache Kommunen erhalten nun auch hier erhöhte Förderquoten und Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen bilden einen neuen Schwerpunkt. Die Förderung beträgt 25-52% der Investitionskosten. www.kilmaschutz.de

 


Anlagen