Vorlage - VO/2015/03184
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Beschlussvorschlag
- Für den im Stadtteil St. Lorenz Nord nordöstlich der Kreuzung Schwartauer Allee /
Elisenstraße gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 05.30.00 – Schwartauer Allee / Elisenstraße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Flüchtlingswohnen und sonstiges Wohnen geschaffen werden. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
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| 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.041 Fachbereichsdienste 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.660 Stadtgrün und Verkehr |
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Ergebnis: |
| Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja |
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| Zu den mittelbaren Kosten siehe Punkt 5 der Begründung |
Begründung
siehe Anlage 2
Anlagen
1 Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss
2 Begründung zum Aufstellungsbeschluss
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Geltungsbereich 05.30.00 (2831 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Begründung 05.30.00 (16 KB) |