Vorlage - VO/2015/03176
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt,
bei allen künftigen Bauvorhaben - auch in integrierten Stadtlagen - für Wohngebiete einer Größe ab 5o Wohneinheiten eine Gemeinschaftsunterbringung von Flüchtlingen vorzusehen.
Alle Wohnungsbauvorhaben sollen einen 30 Prozent Anteil sozialen Wohnungsbau vorsehen. Ein Teil der Wohnungen soll an Geflüchtete vermietet werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen