Vorlage - VO/2015/03163  

Betreff: Empfehlung des Bauausschusses (als geschäftsführenden Bereich) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE betr. Obstanbau städtisch unterstützen (Sitzung der Bürgerschaft am 24. September 2015, VO/2015/03026)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.01.2016 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Sachverhalt

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Bauausschuss überwiesen und eine anschließende erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Bauausschuss überwiesen und eine anschließende erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

 

Die Obst-Initiative „Hanse-Obst“ hat ein ca. 3ha großes Grundstück am Moislinger Baum erworben, um ein Obstbiotop mit alten Sorten herzurichten und dort Jugendarbeit zu betreiben, speziell für Moisling und Buntekuh.

Der Bürgermeister wird aufgefordert, Kontakt mit der Initiative aufzunehmen, um über eine Kooperation der Stadt mit der Initiative überein zu kommen.

Gleichzeitig soll die laufende finanzielle Belastung der Initiative minimiert werden, wie z.B. die Straßenreinigungsgebühr.

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.11.2015 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus dem Protokoll des Bauausschusses am 02.11.2015

 

Zu 5.3.3              Antrag aus der Bürgerschaft vom 24. September 2015 (VO/2015/03026):

                            Obstanbau städtisch unterstützen

 

Frau Metzner kann bei dieser Anfrage die Betroffenheit des Bauausschusses nicht erkennen.

Herr Dr. Klotz erläutert, dass der Werksausschuss der EBL federführend hierfür sei.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass bezüglich der Anfrage Einstimmigkeit herrsche, dass der Bauausschuss nicht zuständig sei und demzufolge diese Anfrage zurückgewiesen werde.

 

Damit weist der Bauausschuss die Anfrage einstimmig zurück.