Vorlage - VO/2015/03036  

Betreff: DIE LINKE.: Änderungsantrag zu VO/ 2015/ 02953: 'Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - Satzungsbeschluss (5.610)
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2015/02953
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Peisker, Sina
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

1

Beschlussvorschlag

1. Der Umgriff des Bebauungsplans wird in einen östlichen und einen westlichen Teil geteilt. Der östliche Teil in Richtung Schüsselbuden wird im Folgenden als „Teilbereich 1“bezeichnet, der westliche in Richtung Untertrave als „Teilbereich 2“.

 

2. Die Grenze zwischen den beiden Teilbereichen verläuft entlang der folgenden historischen Parzellen:

 

 

Alfstraße

Fischstraße (Nord)

Fischstraße (Süd)

Braunstraße

Teilbereich 1 (Ost)

27

26

25

30b

Teilbereich 2 (West)

29

28

27

32

 

 

3. Für den Teilbereich 1 wird der Satzungsbeschluss gemäß VO/ 2015/ 02953 gefällt.

Vermarktung, Verkauf und Bebauung sollen wie vorgesehen erfolgen.

 

4. Für den Teilbereich 2 wird ein neues Bebauungsplanverfahren begonnen.

 

5. Der Teilbereich 2 wird bis zur Straße 'An der Untertrave' hin ausgedehnt. Mit den

betroffenen Grundstückseigentümern werden Gespräche geführt, um Aufschluss über deren Absichten (Verkauf, Neubau usw.) zu erhalten. Das gilt insbesondere für diejenigen an 'Gerade Querstraße' und 'Einhäuschen Querstraße', damit auf deren Grundlage die Planungen für die Westseiten von 'Krumme Querstraße' und 'Einhäuschen Querstraße' gemäß dem historischen Stadtgrundriss gemacht werden können.

 

6. Für den 'Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - Teilbereich 2' werden Lösungen entwickelt, wie die historischen Straßenverläufe von 'Krumme Querstraße' und 'Einhäuschen Querstraße' im Rahmen der Vorschriften des Baurechts, der gültigen Brandschutzvorschriften und dergleichen wiederhergestellt werden können.

 

 

Viele Bürger wünschten sich eine Rekonstruktion von Krumme Querstraße und Einhäuschen Querstraße gemäß des historischen Stadtgrundrisses

Begründung

Viele Bürger wünschten sich eine Rekonstruktion von Krumme Querstraße und Einhäuschen Querstraße gemäß des historischen Stadtgrundrisses. Das ergab die Planungswerkstatt zum Gründungsviertel. Laut Bauverwaltung ist dem Wunsch der Bürger mit einer Wiederherstellung von Braun-, Fisch- und Alfstraße Genüge getan. Sich um die historischen Querstraßen zu bemühen, sei laut Aussage der Verwaltung nicht notwendig. Die historischen Querstraßen und dort gewünschte Grünflächen sollen also entfallen. Man darf sich deshalb nicht wundern, wenn bald niemand mehr

an Bürgerbeteiligungen teilnimmt, wenn dem Wunsch, unser kulturelles Erbe zu erhalten, von Seiten der Verwaltung nicht nachgekommen wird. Wir wollen, dass dem Willen der Bürger nach Möglichkeit entsprochen wird. Angeblich – so die Aussage der Bauverwaltung – sei auch mittelfristig eine Wiederherstellung der historischen Fluchten sehr unwahrscheinlich. Allerdings musste der Bebauungsplan schon vor

einem halben Jahr um die Grundstücke Fischstraße 5-9 erweitert werden und der Eigentümer am Westrand der Einhäuschen Querstraße denkt ebenfalls über eine Neubebauung nach *. Auch gibt es bereits jetzt über 300 Interessenten für gerade einmal 39 Grundstücke. Schließlich musste die Verwaltung einräumen, dass sie zu den Eigentümern am Westrand der Geraden Querstraße noch nicht einmal Kontakt aufgenommen hat. Folglich weiß sie nicht, wie die Absichten der umliegenden

Eigentümer sind und ob man einen Übergang zur Neubebauung im B-Plangebiet und damit zu den Westseiten der Querstraßen schaffen könnte. Das soll jetzt nachgeholt werden.

 

* Siehe Vorlage, Anlage 1, Teil A, Nr. 1 Einwender A, 1.1 (das ist die erste nicht-farbige Seite).

 

 


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2015/02953   Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - Satzungsbeschluss (5.610)   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/03036   DIE LINKE.: Änderungsantrag zu VO/ 2015/ 02953: 'Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - Satzungsbeschluss (5.610)   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion