Vorlage - VO/2015/02969  

Betreff: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Umnutzung von Kleingärten im KGV Lauerhof


Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Falls die PächterInnen des KGV Lauerholz dem Umzug zustimmen und das Gartenfeld I geräumt wird, möge die Stadt ein Konzept erstellen, das diejenigen Teile des Gartenfeldes I, auf denen wertvoller alter Obstbaumbestand vorhanden ist, als Erholungsflächen

Beschlussvorschlag

Falls die PächterInnen des KGV Lauerholz dem Umzug zustimmen und das Gartenfeld I geräumt wird, möge die Stadt ein Konzept erstellen, das diejenigen Teile des Gartenfeldes I, auf denen wertvoller alter Obstbaumbestand vorhanden ist, als Erholungsflächen zugänglich erhält.

Bei einem Informationstermin am 13

Begründung

Bei einem Informationstermin am  13.07.15 im Kleingarten-Vereinshaus Rittbrook wurde von Seiten der Verwaltung den KleingärtnerInnen des KGV Lauerhof ein Vorschlag für die Nachnutzung vorgestellt.

 

Im Fall der Abwicklung des  Gartenfeldes I ist angedacht, die Wohnbebauung entsprechend der Umgebung fortzusetzen.

Die noch aktiven KleingärtnerInnen vom Feld I sollen auf Feld II umziehen. Das Gartenfeld II kann die Pächter vom Gartenfeld  I aufnehmen.

Lauben, Pflanzen und andere Gegenstände können an den neuen Standort mitgenommen werden.

Was auf dem Gartenfeld verbleibt, wird abgeräumt und eingeebnet, um Baugelände zu schaffen.

Falls so verfahren wird, soll die Abwicklung des Feldes I bis Ende 2016 fertig sein.

Ein Meinungsbild zeigte, dass sich die Mehrheit der anwesenden PächterInnen für ein Abwicklungsszenario in dieser Art aussprechen würde.

Ein Beschluss der PächterInnen des Feldes I soll unmittelbar nach den Sommerferien gefasst werden.

Da geplant ist, vom Land  Fördermittel einzuwerben, sollten diese auch gezielt für den Erhalt alter Obstgehölze als Gestaltungselement in der Fläche  genutzt werden.


Anlagen