Vorlage - VO/2015/02933  

Betreff: Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Wohnraum für Flüchtlinge
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2015/02845
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
Beratungsfolge:
Senat zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
08.09.2015 
34. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1.doc

Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Wohnraum für Flüchtlinge Nr

Beschlussvorschlag

Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Wohnraum für Flüchtlinge Nr. VO/2015/02845

1

Begründung

1. Welche Art von Wohnraum wurde bisher zur Unterbringung von Flüchtlingen seitens der Stadt, bzw. über Dritte angemietet?

 

Bisher wurden Gebäude aber auch einzelne Wohnungen an verschiedenen Standorten im Lübecker Stadtgebiet angemietet (siehe hierzu auch Anlage 1).

 

2. Nach welchem Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen wird in Lübeck gesucht? (Größe, Preis/m², Art)

 

Es wird grundsätzlich jede Art und Größe von Wohnraum gesucht und wenn ein Angebot vorliegt auch geprüft. Dabei sind folgende Bedingungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu beachten:

 

         Bei der Mietkostenprüfung von Gebäuden als Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen werden folgende Quadratmeterpreise zugrunde gelegt:              

 

- Für Neubauten oder neubauähnliche Wohnungen bis zu 7,90 €/m².                           

- Für Neubauten mit Landesförderung 5,65 €/m².                                                                     

- Bei Wohnraumbestand wird der in der Hansestadt Lübeck geltende Mietspiegel

  zur Mietkostenprüfung herangezogen.

 

Bei alleiniger Wohneinheit in Gemeinschaftsunterkünften sind pro Person 10 m² zzgl.  2 m² Gemeinschaftsfläche als angemessen anzusehen.

Bei gemeinsamen Wohneinheiten in Gemeinschaftsunterkünften sind pro Person 8 m² zzgl. 2 m² Gemeinschaftsfläche als angemessen anzusehen.

 

         Für Wohnungen, die von Flüchtlingen angemietet werden, gelten die Mietobergrenzen der Hansestadt Lübeck.

 

 

 

3. Gibt es weitere Kriterien?

 

Folgende Kriterien sind ebenfalls bei der Wohnraumsuche zu berücksichtigen:

 

         Das „Wohnen“ muss an dem Standort zulässig sein (B-Plan-Bestimmungen).

         Die brandschutzrechtliche Prüfung muss positiv ausfallen.

         Die bauordnungsrechtliche Zustimmung muss gegeben sein

         Es müssen ausreichend sanitäre Einrichtungen vorhanden sein (Dusche, Toilette).

         Tageslicht und Lüftungsmöglichkeiten müssen im Zimmer/Wohnung vorhanden sein.

         Die Essenszubereitung muss möglich sein.

         Des Weiteren ist wünschenswert, dass infrastrukturelle Standards wie Anbindung an den ÖPNV, Schulen, Kita´s, Lebensmittelhandel und ärztliche Versorgung vorhanden sind.

 

 

4. Wo können sich BürgerInnen melden, wenn sie Wohnraum zur Verfügung stellen wollen?

 

BürgerInnen finden auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck unter „Bürgerservice / Dienstleistungen von A-Z / Hilfe für Flüchtlinge“ die entsprechenden AnsprechpartnerInnen und Telefonnummern.

Zudem besteht die e-Mail-Adresse: asyl-koordinierung@luebeck.de

 

 

5. Gibt es BürgerInnen, die sich bereits gemeldet und wenn ja – wie viele?

 

Seit Anfang des Jahres 2015 haben sich bei der Sozialen Sicherung bereits 89 BürgerInnen mit konkreten Angeboten für Wohnraum gemeldet.

Anlage 1

Anlagen

Anlage 1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1.doc (7 KB)    
Stammbaum:
VO/2015/02845   Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Wohnraum für Flüchtlinge   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Anfrage
VO/2015/02933   Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Wohnraum für Flüchtlinge   2.500 - Soziale Sicherung   Antwort auf Anfrage öffentlich