Vorlage - VO/2015/02858  

Betreff: Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg,
Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck" (Ergänzung zu Vorlage Nr. VO/2015/02625)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Stolte, Christian
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

zu 10

Begründung

zu 10.9               Leitfaden "Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck"

              Vorlage: VO/2015/02625

 

Aufgrund der Beratungen im Wirtschaftsausschuss am 08.06.2015 und in dem Hauptausschuss am 23.06.2015 wird der Beschlussvorschlag 1 auf Seite 1 wie folgt ergänzt:

Beschlussvorschlag 1: 

Der Entwurf des Leitfadens „Gewerbegebiete von überörtlicher Bedeutung an den Landesentwicklungsachsen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg (A 20), Stormarn und der Hansestadt Lübeck“ (siehe Anlage) wird, unter der Maßgabe des Bürgerschaftsbeschlusses zum Konzept „Zukunftsorientierte Stadtentwicklung Lübeck 2030“, zur Kenntnis genommen.

(Die Ergänzung ist unterstrichen)