Vorlage - VO/2015/02835  

Betreff: Ergänzungen mit Austauschseiten zur Vorlage VO/2015/02734
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Bernd Möller
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Rehberg, Manfred
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2015 
32. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Austauschblatt zur Anlage 2a 20150611
Austauschblatt zur Anlage 3 - Synopse Änderung Straßenverzeichnis 20150611

Siehe Anlagen

Begründung

Siehe Anlagen.

 

Protokollauszug aus der Niederschrift der

WA -Sitzung Nr. 21 am 11.06.2015

 

 

zu 5.1

1. Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014
Vorlage: VO/2015/02734

 

 

Der Vorsitzende erläutert kurz die Bestandteile der Vorlage, zu der bereits Ergänzungswün­sche von Herrn Rohlf schriftlich eingereicht wurden.

 

Herr Dr. Verwey weist darauf, hin, dass die jetzige Vorlagenfassung ein Ergebnis der bislang eingegangenen Eingaben seit Anfang Januar sei. Alle Hinweise wurden gesammelt, vor Ort betrachtet und auf Satzungskonformität geprüft. Im Ergebnis entstand die heutige Vorlage.

Einige Straßen wurden anders eingruppiert; die geänderte Klasseneinstufung erfolgte sowohl rauf als auch runter. Aber auch ein paar erstmalige Aufnahmen sind erfolgt.

Das war auch ein Diskussionspunkt in den Bürgerveranstaltungen. Es gab die Zusage, ent­sprechende Hinweise zu sammeln und nach Prüfung schnellstmöglich umzusetzen mit Wir­kung zum 01.07.2015, wenn die Bürgerschaft dem zustimmt.

 

Die drei Hinweise zur Travemünder Allee, Friedrich-Ewers-Straße und Steinrader Weg von Herrn Rohlf wurden dankbar aufgegriffen und ebenfalls geprüft. Herr Martsch gibt dazu ei­nige Erläuterungen und erklärt die jetzt vorgenommene Einstufung.

Dabei kommt es durch Herrn Reinhardt zur Diskussion über die Einstufung der Travemünder Allee. Herr Reinhardt erbittet dazu eine Erklärung für die nächste Sitzung. Herr Dr. Verwey will recherchieren lassen.

 

Herr Zahn bittet um Erklärung, warum die Pfaffenstraße genauso hoch eingestuft sei, wie die Fußgängerzone (Hinweis auf Straßenenge und Nutzung durch aufgestellte Tische/Stühle). Er schlägt vor, diese eher wie die Hüxstraße einzustufen.

Dazu kann Herr Martsch keine Stellung nehmen, weist aber darauf hin, dass für die Pfaffen­straße der motorisierte Verkehr ganzjährig ausgesperrt sei und damit mit einer Fußgänger­zone gleichgestellt wurde. Nach dem Gleichheitsgrundsatz gilt daher auch deren Einstufung und die Straßenbreite oder ihre Bebauung sind nicht relevant.

 

Herr Kröger fragt, wie viele Widersprüche gegen die Straßenreinigungs- und Straßenreini­gungsgebührensatzung sich durch diese vorgenommenen Änderungen der Straßeneinstu­fungen erledigen. Herr Martsch kann dazu nur die ungefähre Aussage treffen, dass es sich lt. Auskunft des Stadtsteueramtes um ca. 300 handeln würde.

 

Herr Kröger fragt Herrn Dr. Verwey nach der Torstraße und Kirchenstraße. Dieser bejaht, dass eine Angleichung beider Straßen in der Sommerreinigung vorgeschlagen werde.

 

Herr Dr. Koß hinterfragt die Einstufungen der Kalkbrennerstraße, Helmholtzstraße, Dr.-Ju­lius-Leber-Straße und Hundestraße. Herr Martsch erläutert, dass ein Großteil der Einstufun­gen auch aus der Historie entstanden seien. Außerdem würden einige Straßen erst in der zweiten Welle bestreut, wenn auch nur mit Sand, dafür aber ohne Ge­bühr.

 

Herr Quirder hinterfragt die Fege-Rhythmen in Straßen, die gleiche Merkmale aufweisen würden (Hintern Höfen und Haler Ort, Am Krümmling, Beim Rosenwasser (Siedlungsgebiet), Fabrikstraße). Er sieht darin keine Logik. Auch hier verweist Herr Martsch auf die bisherige Historie. Bislang gab es auch hier keinen Einspruch der Anlieger.

 

Herr Quirder regt an, hier trotzdem einmal das Vorgehen zu überdenken.

 

Herr Dr. Verwey weist darauf hin, dass die Straßen nach bestem Wissen und Gewissen be­arbeitet würden. Für das erste Halbjahr sei nun eine Zäsur durchgeführt worden. Weitere Punkte könne man jederzeit überprüfen und ggf. bei der nächsten Satzungsänderung mit berücksichtigen. Der Vorsitzende weist die Runde darauf hin, solche Eingaben bitte schrift­lich zu veranlassen.

 

Die letztendlich vorgenommenen  Änderungen zur Einstufung der Friedrich-Ewers-Straße auf der Seite 6 der Anlage 2a (Straßenverzeichnis) sowie Seite 2 der Anlage 3 (Synopse Änderung Straßenverzeichnis) zur Vorlage VO 2015-02734 sollen als Austauschblätter ins weitere Verfahren (Hauptausschuss und Bürgerschaft) eingereicht werden.

 

 

Beschluss:

Die 1. Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 01.12.2014 wird in der Fassung der Anlage 2, in Verbindung mit dem Straßenverzeichnis (Anlage 2a) beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss empfiehlt mit Mehrheit bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung der Bürgerschaft, entsprechend der Vorlage mit Ergänzung durch zwei Austauschseiten zu beschließen.

 

 

 

 

 

gez. Bernd Möller

Senator