Vorlage - VO/2015/02833  

Betreff: Preistarif Nordische Filmtage Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Meinecke, Sven
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
14.09.2015 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Preisgestaltung NFL 2015_03

Der als Anlage beigefügte Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck wird beschlossen und tritt zum 01

Beschlussvorschlag

Der als Anlage beigefügte Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck wird beschlossen und tritt zum 01.10.2015 in Kraft.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Bereich Recht,
              keine rechtlichen Bedenken
1.201 – Bereich Haushalt und Steuerung,
              zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf akkreditierte Personen als Fachpublikum bzw. Journalisten. Kinder und Jugendliche sind von der Änderung nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

X

Freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Förderung der Zusammenarbeit an gemeinsamen Projekten sowie die positive Gestaltung von Beziehungen zur Vorbereitung und Durchführung der Nordischen Filmtage Lübeck machen es notwendig, bestimmte akkreditierte Personen von der Entrichtung der Akkredi

Begründung

Die Förderung der Zusammenarbeit an gemeinsamen Projekten sowie die positive Gestaltung von Beziehungen zur Vorbereitung und Durchführung der Nordischen Filmtage Lübeck machen es notwendig, bestimmte akkreditierte Personen von der Entrichtung der Akkreditierungsgebühren befreien zu können.

Dies geschah bisher unter analoger Auslegung der Ziffer 14 des gültigen Preistarifes.
 

Zur Herstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Zahlungsbefreiungen sowie zur Herstellung einer rechtlich eindeutigen Befreiungsgrundlage ist es geboten, durch die Anfügung einer entsprechenden erläuternden Fußnote zu den Preisziffern 11 und 13 einen solchen Befreiungstatbestand rechtssicher zu formulieren.

 

Die Entscheidungen über die Zahlungsbefreiungen trifft die Geschäftsleitung der Nordischen Filmtage Lübeck. Die Entscheidungen sind aktenkundig zu machen.

 

Befreiungstatbestände (Personengruppen):

Befreit werden können Jugendprojektteilnehmer, Partner der Planung und Durchführung der Veranstaltung (Medienpartner, Sponsoren, etc.), Sonstige.

 

Die Darstellung von finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich, da sich zu der Anwendung aus dem zurzeit gültigen (von der Bürgerschaft mit Beschluss vom 28.11.2013 beschlossenen und zuletzt durch Beschluss der Bürgerschaft vom 26.06.2014 geänderten) Preistarif keine finanziellen Änderungen ergeben. Es wird mit dieser Vorlage lediglich eine Fußnote im Preistarif ergänzt, die eine Anwendung der bisher schon üblichen und gewährten sowie finanziell bereits berücksichtigten Zahlungsbefreiungen rechtssicher formuliert.
Von einer solchen Zahlungsbefreiung waren bisher ca. 20 Personen betroffen. Dieser Personenkreis wird sich durch den geänderten Preistarif von sich aus nicht verändern.

 

Gleichzeitig erfolgte eine redaktionelle Anpassung durch Streichung des Lübeck-Passes und Aufnahme der Lübeck Card in den ermäßigten Preistarifen.

 

 

 

- Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck gültig ab 01

Anlagen

 

- Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck gültig ab 01.10.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Preisgestaltung NFL 2015_03 (14 KB)