Vorlage - VO/2015/02811  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Martin Federsel zur IT-Administration an Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Sydow, Lisa
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
17.09.2015 
13. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage des AM Martin Federsel zur IT-Administration an Schulen

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Martin Federsel zur IT-Administration an Schulen

 

 

1

Begründung

 

1. Wer ist an den Schulen für die IT-Administration zuständig?

 

Grundsätzlich besteht eine geteilte Zuständigkeit mit vielen Schnittstellen. Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 SchulG haben die Schulträger unter anderem die Aufgabe, die laufenden Kosten für den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken. Zum Sachbedarf des Schulträgers gehört die Ausstattung der Schulen mit Einrichtungsgegenständen und deren Unterhaltung. Hierzu zählen auch die Beschaffung, Installation und Instandhaltung von Hardware und Betriebssystemen sowie die Beschaffung der Anwendersoftware. Das Land übernimmt die Aufgaben mit pädagogischem Schwerpunkt. Dazu gehört beispielsweise auch die Qualifizierung und Weiterbildung der Lehrkräfte und der IT-Fachleute vor Ort.

Im Idealfall gibt es IT-Fachleute (Fachlehrer/Medienbeauftragte) an Schulen, die die Administration vornehmen, Bsp. Katharineum. In einigen Fällen übernehmen Lehrer, Schulleiter oder aber ehrenamtlich Eltern oder Schüler die IT-Betreuung. Andererseits werden externe Dienstleister für diese Aufgabe beauftragt. Bei Softwarefragen oder Störungsmeldungen steht der Schule ein Helpdesk vom IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) telefonisch zur Seite.

Eine Vereinbarung über die Zuständigkeiten, „Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie System- und Anwendungsbetreuung“, besteht bis dato nur als Entwurf zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Schule und Berufsbildung. Es gibt dementsprechend noch keine standardisierte Form der IT-Betreuung in Schleswig-Holstein. Die Erarbeitung einer Vereinbarung sowie eine einheitliche Definition der „Service-Level“ ist allerdings in Planung. Eine solche Vereinbarung würde die Schnittstellen zwischen der Verantwortlichkeit des Schulträgers, der Schulen und dem Land transparenter gestalten und damit wirkungsvoller. Eine kooperative Zusammenarbeit der Schulen mit der Hansestadt Lübeck ist unabdingbar, da die pädagogischen Bedürfnisse mit den finanziellen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden müssen.

 

Andere kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein, wie beispielsweise Kiel oder Neumünster, gewährleisten die IT-Betreuung an Schulen durch eigene IT-Mitarbeiter. Neumünster hat zur Betreuung von 21 allgemeinbildenden Schulen 2,5 Planstellen zwecks IT-Betreuung vorgesehen. Externe Dienstleister müssen demzufolge nicht in Anspruch genommen werden.

 

Die Hansestadt Lübeck, Bereich Schule und Sport, beschäftigt sich derzeit intensiv mit dem Thema „IT an Schulen“ und prüft die Möglichkeiten einer Vereinheitlichung und Vereinfachung von Wartungs-, Pflege- und Administrationsarbeiten der Hard- und Software an Schulen.

Einige Modellprojekte zur IT-Betreuung an den Lübecker Schulen wurden bereits durch den Bereich Schule und Sport angestoßen und werden zum neuen Schuljahr 2015/2016 installiert.

Hierzu gehört zum Einen die modellhafte Einführung von „IServ“ an der Schule Tremser Teich. Der Schulportalserver „IServ“, der auch an mehreren Schulen u. a. in Kiel genutzt wird, ist eine IT-gestützte Lern- und Kommunikationslösung für den Einsatz im pädagogischen Netzwerk von Schulen.

Ein zweites Modell zur IT-Betreuung, „DebianEdu“, ist am Katharineum zu Lübeck installiert worden. Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein virtuelles Serversystem mit Kommunikationsplattform, Datenablage sowie Wartungsvertrag mit Supportkontingent, welches eine Fernwartung oder auch Vor-Ort-Service bietet. 

An der Baltic-Schule ist bereits ein Konzept zur Desktopvirtualisierung des Schulnetzwerkes durch den Bereich Schule und Sport umgesetzt worden.

Auch die IT-Betreuung an Grundschulen wird zurzeit geprüft und eine Einführung von „IServ“ und anderen Systemen abgewogen. Die Stadtschule Travemünde hat ein Medienkonzept vorgelegt, welches u. a. die Nutzung von Tablets beinhaltet. Momentan werden gesamtstädtische Betreuungsangebote durch Externe eingeholt und geprüft. Eine Ausstattungs- und Bedarfsabfrage an den allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck wurde im Rahmen dessen bereits vorgenommen. Insbesondere wird derzeit eine Kooperation mit der Universität zu Lübeck, Studiengang Informatik, zur dortigen Durchführung einer Studie aufgebaut, die im Ergebnis eine fachliche und wirtschaftliche Empfehlung zur zukünftigen IT-Betreuung Lübecker Schulen abgeben soll.

 

 

2. a) Machen dies Lehrer?

 

Oftmals ja. Unter anderem sind Computer - AG´s, (ehemalige) Schüler, Eltern oder externe

Firmen mit der Administration beauftragt. An 6 Schulen wird momentan die Wartung extern vorgenommen.

 

 

b) Wird für die Wartung der IT Lehrzeit angerechnet?

 

Nach Auswertung einer kürzlichen Umfrage an den Lübecker allgemeinbildenden Schulen, erfolgt an der Hälfte der reinen Grundschulen (9 Schulen unter den Rückmeldenden) die Wartung der Schul-IT durch Lehrer. Einen Stundenausgleich gibt es dafür nur an 3 Grundschulen. Ein anderes Bild zeigt sich an den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Hier erfolgt an 8 von 13 Schulen die Wartung durch Lehrer. Dabei gibt es nur an einer Schule keinen Stundenausgleich. In der Regel erhalten die Lehrkräfte 1 – 2 Poolstunden pro Woche.

 

c) Findet die Wartung auf freiwilliger Basis des Lehrers statt?

 

Die Lehrer haben sich meist ehrenamtlich für die Betreuung der Schul-IT bereit erklärt. Sie stellen das unterste Service-Level des IT-Supports sicher. D. h. einfache Wartungs- und Administrationstätigkeiten vor Ort, welche ohne größeren Aufwand leistbar sind. Lehrer als IT-Ansprechpartner vor Ort gelten als Vorbild für Medienkompetenz und dem Umgang mit der technischen Infrastruktur. Ein gewisser Kenntnisstand ist hierfür allerdings notwendig, zumindest ein Grundwissen in der IT. Die Verantwortung für die Kompetenz der Administratoren vor Ort liegt beim Land, da es sich hier um den Einsatz von pädagogischem Personal handelt.

Auch aus Gründen der Praktikabilität, der Kosteneffizienz und aus pädagogischen Erwägungen heraus, ist eine Verantwortungsteilung für diese Dienstleistung als sinnvoll zu betrachten. Die sachliche Nähe zum idealerweise vorliegenden lokalen schulischen Medienkonzept sowie die schnelle Verfügbarkeit der sachkundigen Lehrer reduzieren Kosten, beschleunigen technische Hilfeleistungen und erhöhen die Effizienz des Supports.

 

d) Gibt es extra Zeiten, so dass keine Lehrzeit dadurch eingebüßt wird?

 

Es wird darauf geachtet, dass keine Lehrzeit durch die IT-Betreuung eingebüßt wird. Beispielsweise erledigen die Ernestinenschule sowie das Carl-Jacob-Burghardt-Gymnasium die Wartung Ihrer Rechner innerhalb einer IT-AG mit den SchülerInnen zusammen. Auch Nachmittage, nach Schulschluss, oder aber Freistunden können für die Betreuung genutzt werden. Die Lehrer erhalten hierfür 2 bzw. 1 Unterrichtsstunden Ausgleich. Die Einräumung von Entlastungsstunden ist hier Aufgabe des Landes als Bildungsträger.

 

e) Gibt es eine einheitliche Schulung für Lehrer, die die IT-Administration

übernehmen?

 

Es gibt Schulungen durch Fachfirmen. Die Zuständigkeit für Schulungen der Lehrer liegt nicht beim kommunalen Schulträger. Das IQSH ist für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie für Lehrplanarbeiten und Evaluationen zuständig. Es unterstützt die Schulen in vielfältiger Weise bei ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Im Rahmen der geplanten Modellprojekte zum neuen Schuljahr 2015 / 2016 werden die

Administratoren sowie alle Lehrkräfte der betreffenden Schule durch die Support-Firma in Fortbildungen geschult. Für die Einführung neuer IT-Systeme ist die Akzeptanz der Schule sehr wichtig, was solche Schulungen unerlässlich macht.

 

3. Bekommen die Lehrer eine Datenschutzbelehrung und wie oft wird diese wiederholt?

 

Eine grundsätzliche Datenschutzbelehrung in regelmäßiger Form gibt es nicht. Die Art der zu erhebenden Daten und deren Verarbeitung ist nach § 10 der Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen nur bei entsprechender Sicherung der privaten PC´s auf begrenzte Zeit erlaubt. Verantwortlich für die Einhaltung ist die Schulleitung. Im Zuge dieser Prüfung findet auch eine Form von Belehrung statt.

 

Alle Lehrkräfte sind grundsätzlich aus der Aus-, Fort- und Weiterbildung heraus über Datenschutz-Vorgaben rund um Schule informiert.

Schulgesetzliche Grundlagen – auch in Verbindung mit der Schulsozialarbeit - finden Lehrkräfte und Schulleitungen frei zugänglich im Internet.

 

Ein Handbuch des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) liegt - nach Zusendung durch das Schulamt in der Hansestadt Lübeck – in jeder Schule vor und ist im Internet frei zugänglich.

Außerdem gibt es eine regelmäßig gepflegte Seite des ULD, der auch aktuelle Fragestellungen aufgreift. Hier können Lehrkräfte sich bei Bedarf informieren.

 


Anlagen