Annahme einer Spende:
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 600.000 Euro die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Aufgrund der Höhe der Spende liegt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO die Zuständigkeit zur Annahme der Spende bei der Bürgerschaft.
Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 600.000 Euro für das Projekt Bau eines Kunstrasenplatzes im Stadion Buniamshof.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Begründung der Baumaßnahme:
Der Grandplatz der Sportanlage Buniamshof ist über 20 Jahre alt und abgängig. Die normale Lebensdauer eines Grandplatzes beträgt ca. 10-15 Jahre. Es ist in den letzten Jahren häufig vorgekommen, dass der Grandplatz witterungsbedingt nicht zu bespielen war. Der schlechte Zustand gewährleistet vor allem während der Wintersaison keine durchgängige Benutzung, obwohl ansonsten der Grandplatz wegen der vorhandenen Beleuchtungsanlage auch in den Abendstunden Trainingmöglichkeiten bietet.
Der Sportplatz Buniamshof ist der am meisten benutzte Sportplatz in der Hansestadt Lübeck. Er wird von 15 Schulen und 10 Vereinen in Anspruch genommen. Um den Schulen und Sportvereinen in Zukunft einen uneingeschränkten Sportbetrieb zu ermöglichen, ist daher die Sanierung des Hartplatzes dringend geboten.
Es ist geplant, die abgängige Grandfläche durch eine Kunstrasenfläche zu ersetzen. Die Bespielbarkeit ist gegenüber dem Grandplatz deutlich besser und die jährlichen Nutzungszeiten für den Trainings- und Punktspielbetrieb werden erheblich erweitert, da kaum Einschränkungen durch Witterungseinflüsse entstehen. Das bestehende Beachvolleyballfeld und die kombinierte Diskus- und Hammerwurfanlage soll demzufolge verlegt werden. Durch die Neuordnung der Sportflächen im Stadion Buniamshof werden die Bereiche für Leichtathletik und Ballsport klar getrennt. Die vorhandenen Kleinspielfelder mit Kunststoffbelag und die Beachvolleyballanlage sind räumlich zusammengefasst. Für die Freizeitnutzung ist die räumliche Zusammenlegung von Vorteil und insgesamt optimal für die Sportanlage. Neben dem Vereinssport werden die Kleinspielfelder und die Beachanlage intensiv von nicht vereinsgebundenen Sportlern genutzt. Durch die Verlegung der Beachvolleyballfelder müssen die Nutzer nicht, wie bisher, andere Sportflächen überqueren um zu Ihrer Anlage zu gelangen. Für das Kunststoffrasenspielfeld ist eine Trainingsbeleuchtung mit eingeplant, um eine Nutzung auch in den frühen Abendstunden im Winterhalbjahr zu ermöglichen. Mit zwei zusätzlichen Strahlern an der Flutlichtanlage kann auch die Beachanlage ausgeleuchtet werden. Hierdurch erhöht sich die Nutzungszeit pro Tag. Bei einer, wie vorab beschriebenen Neuordnung der Sportanlagen auf der Grandfläche kann ein gleichzeitiger Betrieb des Kunstrasenspielfeldes, des Beachvolleyballfeldes und der Hammerwurfanlage erfolgen. Dies ist in der jetzigen Situation nicht möglich.
Bei den Vorplanungen hatte mit dem Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, den Vereinen und dem Bereich Schule und Sport eine Besprechung zu der Anordnung der verschiedene Varianten der Sportanlagen auf der Grandfläche stattgefunden. Die jetzige Variante wird von allen Beteiligten favorisiert.
Des Weiteren erfolgten vorab umfangreiche Voruntersuchungen des Baugrunds.
Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse wurden mit dem Planungsbüro verschiedene Varianten des Platzaufbaus besprochen. Favorisiert wird aus den vorgenannten Gegebenheiten von den Planern ein abweichender Untergrundaufbau gegenüber den bisher errichteten Kunstrasenplätzen. Zu vergleichbaren Kunstrasenplätzen ist zusätzlich ein Geotextil und eine bitumiös gebundene Tragschicht einzubringen.
Dies bringt den Vorteil, dass bei evtl. doch auftretenden Setzungen des Untergrunds mit der gewählten Bauweise die Setzungen mit geringem Aufwand erfolgreich korrigiert werden können.
Durch die Verlegung des Volleyballfeldes ergibt sich der Vorteil, dass alle Sportanlagen (Kunstrasenspielfeld, Beachvolleyballfeld und Hammerwurfanlage) gleichzeitig genutzt werden können. Des Weiteren kann für die Hammerwurfanlage bei dieser Planung ein Wurfsektor von 90m vorgehalten werden. Dieser ist u.a. für die "großen" Leichtathletikwettkämpfe wie die Nord-Deutsche Meisterschaften Leichtathletik, Landesmeisterschaften Mannschaftscup+Hammer Leichtathletik, Deutsche Polizeimeisterschaft in der Leichtathletik erforderlich.
Begründung der Deckungsmöglichkeit:
Die geplante Sanierung für die Fußboden- und Heizungserneuerung in der Hansehalle sowie die Reparatur der ausfahrbaren Tribünen wird, auch nach Rücksprache mit dem beauftragten Architekturbüro, aus terminlichen Gründen und vor dem Hintergrund der Belegung durch den VfL Bad Schwartau und anderer Sportveranstaltungen im Jahr 2015 nicht möglich sein. Die Maßnahme Fußboden- und Heizungserneuerung sollte in den Sommerferien 2016 begonnen und umgesetzt werden.
Aus diesen Gründen sind die bisher veranschlagten Haushaltsmittel im Jahr 2015 nicht erforderlich und können zur Deckung des Bedarfes bei der Maßnahme Bau eines Kunstrasenplatzes verwendet werden.
Die Reparaturkosten für den Fußboden der Hansehalle, welche sich ausweislich der EW-Bau vom Architekturbüro Schünemann auf 465.200,16 EUR belaufen, sollen für das Haushaltsjahr 2016 neu angemeldet werden.