Vorlage - VO/2015/02581  

Betreff: Interfraktionell: Austauschantrag zu TOP 9.15 ? VO/2015/2500
- Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) durch die Gesellschafterversammlung -
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der BfL Fraktion
Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde  Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
   Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
   Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der SWLH

 

  1. für die unverzügliche Abberufung folgender Personen aus dem Aufsichtsrat der SWLH zu stimmen:
    1. Ulrich Pluschkell
    2. Michelle Akyurt
    3. Wolfgang Tomek
    4. Herbert Wolfgramm
    5. Henri Abler
    6. Kerstin Metzner

 

  1. für den Zeitraum ab dem Folgetag folgende Personen für eine Wahl in den Aufsichtsrat der SWLH vorzuschlagen und für ihre Wahl in die Restamtszeit zu stimmen:

 

  1. Klaus Puschaddel, Labradorweg 32, 23570 Lübeck
  2. Felix Untermann, Heinrich-Mann-Ring 15, 23566 Lübeck
  3. Ulrich Pluschkell , Leegerwall 6, 23570 Travemünde
  4. Michelle Akyurt, Dr.-Julius-Leber-Straße 15, 23552 Lübeck
  5. Harald Quirder, Vossbergbogen 21, 23568 Lübeck
  6. Thomas Rathcke, Steinrader Mühlenberg 8a, 23556 Lübeck

 

  1. die unter k. und l. genannten Personen nach ihrem Ausscheiden durch Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2014 für eine volle Amtszeit erneut zu wählen.
Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27

Begründung

Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.

 

Die neuen Mitglieder  werden gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SWLH in die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Die Restamtszeiten der unter g.-j. benannten Personen enden mit der Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015. Die Restamtszeiten der unter k-l gewählten Personen enden regulär mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung über den Jahresabschluss 2014. Dieser Beschluss ist für Anfang Juni 2015 vorgesehen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Bürgermeister schon jetzt zu beauftragen, die Personen unter k. und l. nach ihrem Ausscheiden im Juni 2015 erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die volle Amtszeit endet dann voraussichtlich mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2018 entscheidet.


Anlagen