Vorlage - VO/2015/02565
|
Beschlussvorschlag
- Gibt es Ausnahmegenehmigungen nach
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis der StvO
zum Halten und/oder Parken für Geschäftsleute, oder andere Gruppierungen
Wenn ja,
a) bitte unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen werden diese vergeben.
b) Für welche Zwecke werden diese vergeben.
- Gibt es Sondernutzungen nach o.a. § 46.
Wenn ja, siehe 1 a) und b).
Begründung
Anlagen