Vorlage - VO/2015/02543  

Betreff: Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan 2015 (Investitionstätigkeiten) für die Erweiterung der Geschwister-Prenski-Schule um zwei Klassenräume
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Beteiligt:1.201 - Haushalt und Steuerung
Bearbeiter/-in: Schneppe, Kira   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
18.05.2015 
11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
19.05.2015 
30. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.05.2015 
15. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die bei dem Produktsachkonto aus den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bestehenden Sperrvermerke gem

Beschlussvorschlag

Die bei dem Produktsachkonto aus den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bestehenden Sperrvermerke gem. § 9 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) werden aufgehoben.

218201 026 7851 Gemeinschaftsschulen, Geschwister-Prenski-Schule/Erweiterung

Die Haushaltsmittel in Höhe von 650.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja, im Rahmen der Schulkonferenz

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  §§ 47, 48 Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein => den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken sowie die entsprechenden Schulgebäude bereitzustellen ist eine Pflichtaufgabe des örtlichen Schulträgers

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Maßnahme soll in diesem Jahr begonnen werden

Begründung

Die Maßnahme soll in diesem Jahr begonnen werden. Somit ist es notwendig, die Sperrvermerke aufzuheben.

 

Zunächst wurde festgestellt, dass durch die Einführung der Profiloberstufe ein Klassenraum fehlt. Bereits bei Gründung der Schule wurde hier ein Raumdefizit für die Oberstufe in Kauf genommen, was jetzt aber endlich auszugleichen ist. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass insgesamt zwei Klassenräume fehlen.

 

Ursprünglich war vorgesehen, diese Räume durch die Teilung des Lehrerzimmers herbeizuführen und ein neues Lehrerzimmer zu bauen. Dies ist jedoch nicht umsetzbar, sodass die Schule nun um zwei Klassenräume zu erweitern ist.

 

Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2015 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann. Da die EW-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden.

Für die Baumaßnahme wurde bereits vorab ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro zur Deckung von Planungskosten freigegeben.

 


Anlagen