Vorlage - VO/2015/02516
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Beschlussvorschlag
2010 wurde beschlossen die Dienstanweisung von 1977 für den Ermittlungs- und Vollzugsdienst schnellstmöglich außer Kraft zu setzen.
1. Wurden die Dienstanweisung inzwischen außer Kraft gesetzt?
2. Werden die Einzelbestimmungen die sich aus den jeweiligen
Ermittlungs- bzw. Vollzugsaufträgen ergeben, in Verbindung mit den Hinweisen des ULD pro Einzelfall zu betrachten und jeweils (wie bisher
gehandhabt) umgesetzt?
Antrag 2010
http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002301&;options=4
Materialien:
http://stadtzeitung.luebeck.de/suche/artikel/id/23370
Die Fertigung einer speziellen Dienstanweisung für den Ermittlungs- und Vollzugsdienst scheint aus den genannten Gründen nicht mehr zielgerecht. Vielmehr gilt es, die alte Dienstanweisung aus dem Jahre
1977 – siehe Anlage 3 - , welche hier aktuell keine Anwendung mehr fand, schnellstmöglich außer Kraft zu setzen und die Einzelbestimmungen, die sich aus den jeweiligen Ermittlungs- bzw.
Vollzugsaufträgen ergeben, in Verbindung mit den Hinweisen des ULD pro Einzelfall zu betrachten und jeweils (wie bisher gehandhabt) umzusetzen.
Diese Auffassung deckt sich auch mit der Feststellung, dass andere Gemeinden und Städte nach unserer Recherche ebenfalls nicht über spezielle Dienstanweisungen für den Ermittlungs- und Vollzugsdienst verfügen.
Begründung
Anlagen