Vorlage - VO/2015/02504  

Betreff: Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (Gesellschafterentscheidung in der KWL GmbH)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Aewerdieck, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der KWL GmbH

 

  1. folgende Mitglieder des Aufsichtsrates der Wifö mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entschieden wird, abzuberufen:
     
    1. Jörg Hundertmark
    2. Adelheid Näpflein
    3. Gabriela Schröder
    4. Silke Theuerkauff

 

  1. für die Entsendung folgender Personen in den Aufsichtsrat der Wifö für den Zeitraum ab dem Folgetag zu stimmen:
     

N. N. und Adresse

N. N. und Adresse

N. N. und Adresse

N. N. und Adresse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: Bürgerschaftsbeschluss 27.11.2014

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27

Begründung

Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.

 

Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft zu prüfen hat, soll er bis dahin in der bisherigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Die Neubesetzung greift dann, wenn mit der Entlastungsentscheidung die das Geschäftsjahr 2014 betreffenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.

 

Die neuen Mitglieder sollen für eine volle Amtszeit entsandt werden, also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von vier Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019.

 

 

 


Anlagen