Vorlage - VO/2015/02503
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) die Geschäftsführung der SWLH anzuweisen, als Gesellschaftervertreter der SWLH in der Gesellschafterversammlung der SL
- für die Abberufung folgender Personen aus dem Aufsichtsrat der SL mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entschieden wird, zu stimmen:
- Ulrich Pluschkell
- Barbara Scheel
- Hans-Jürgen Schuberth
- Gregor Voht
- für den Zeitraum ab dem Folgetag folgende Personen für eine Wahl in den Aufsichtsrat der SL vorzuschlagen und für ihre Wahl in die Restamtszeit zu stimmen:
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Bürgerschaftsbeschluss 27.11.2014 |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.
Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft zu prüfen hat, soll er bis dahin in der bisherigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Die Neubesetzung greift dann, wenn mit der Entlastungsentscheidung die das Geschäftsjahr 2014 betreffenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Die neuen Mitglieder werden gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SL in die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Die Restamtszeiten der benannten Personen enden mit der Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015.
Anlagen