Vorlage - VO/2015/02497
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck in der Gesellschafterversammlung der LMuK
- für die Abberufung folgender Personen aus dem Aufsichtsrat der LMuK mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entschieden wird, zu stimmen:
- Jan Lindenau
- Kristina Aberle
- Hermann Eickhoff
- Rüdiger Hinrichs
- Monika Praefke
- Frank Zahn
- für den Zeitraum ab dem Folgetag folgende Personen für eine Wahl in den Aufsichtsrat der LMuK vorzuschlagen und für ihre Wahl zu stimmen:
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
N. N. und Adresse
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: Bürgerschaftsbeschluss vom 27.11.2014 |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.
Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft zu prüfen hat, soll er bis dahin in der bisherigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Die Neubesetzung greift dann, wenn mit der Entlastungsentscheidung die das Geschäftsjahr 2014 betreffenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Die neuen Mitglieder werden gemäß § 10 Abs. 5 in die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Die Restamtszeiten enden alle mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2015.
Anlagen