Vorlage - VO/2015/02494
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Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
- Aus dem Aufsichtsrat der KWL werden mit Wirkung zum Ablauf des Tages, an dem über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entschieden wird, folgende Personen abberufen:
- Dr. Burkhart Eymer
- Manfred Kirch
- Susanne Knoll
- Katja Mentz
- Gabriela Schröder
- Peter Reinhardt
- Roland Vorkamp
- In den Aufsichtsrat der KWL werden für den Zeitraum ab dem Folgetag für eine volle Amtszeit entsandt:
N.N. Name und Adresse
N.N. Name und Adresse
N.N. Name und Adresse
N.N. Name und Adresse
N.N. Name und Adresse
N.N. Name und Adresse
N.N. Name und Adresse
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
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| vorgeschrieben durch:Bürgerschaftsbeschluss 27.11.2014 |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Bürgerschaft hat mit ihren Beschlüssen vom 27.11.2014 (VO/2014/02139) und vom 26.02.2015 (VO/2015/02379) die Absicht bekundet, die Aufsichtsräte neu zu besetzen.
Da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft zu prüfen hat, soll er bis dahin in der bisherigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Die Neubesetzung greift dann, wenn mit der Entlastungsentscheidung die das Geschäftsjahr 2014 betreffenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.
Die neuen Mitglieder werden für eine volle Amtszeit entsandt; also gemäß dem Gesellschaftsvertrag für die Dauer von drei Geschäftsjahren. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das Mandat endet also voraussichtlich mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018.
Anlagen