Vorlage - VO/2015/02477  

Betreff: Quote für sozialen Wohnungsbau einführen
Überweisung aus der Bürgerschaft - Antrag der Fraktionen DIE LINKE und "Bündnis 90/Die Grünen" - Sitzung der Bürgerschaft vom 26. Februar 2015
(VO/2015/02439)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Vorberatung
16.03.2015 
Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Sachverhalt

Beratungsfolge:

Begründung

Beratungsfolge:

Datum                            Gremium                                          Status                                          Zuständigkeit

16.03.2015              Bauausschuss                            Öffentlich                            zur Vorberatung

 

Sitzung der Bürgerschaft am 26. Februar 2015

 

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 7.12 mit VO/2015/02439 den nachstehend aufgeführten Antrag der Fraktionen DIE Linke und „Bündnis 90/Die Grünen“ einstimmig an den Bauausschuss und Ausschuss für Soziales überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

 

Quote für sozialen Wohnungsbau einführen

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen,

 

  1. ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnflächen vorsehen, 30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50% Sozialer Wohnungsbau bei 30% Mietwohnanteil beschlossen.
  2. ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten ist.
  3. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche Regelungen haben.

 

Der Bericht möge der Bürgerschaft bis zur Märzsitzung 2015 vorliegen.

 

 

Auftrag an:

 

FB 5: Planen und Bauen

FB 2: Wirtschaft und Soziales

(als geschäftsführende Fachbereiche)

 

Es wird um Rückmeldung für den Kontrollbericht gebeten, wann und mit welchem Ergebnis der Antrag in den Ausschüssen beraten worden ist.

Die Beratungsergebnisse sind dem Büro der Bürgerschaft unverzüglich schriftlich mitzuteilen.