Vorlage - VO/2015/02414  

Betreff: Anfrage des Ausschussmitglieds Katja Mentz: Entwicklung Kindertagespflege in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
05.03.2015 
13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2015 Kindertagespflege Petition change_org

Entwicklung Kindertagespflege in Lübeck

Beschlussvorschlag

Entwicklung Kindertagespflege in Lübeck

 

1. Wie wird sich die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags in Lübeck für die Tagespflegepersonen auswirken? Ist damit zu rechnen, dass Tagespflegepersonen ihre Arbeit aufgeben, weil sich der Krankenversicherungsbeitrag erhöht?

 

2. Wie viele Tagespflegepersonen gibt es zur Zeit?

Wie viele werden/wurden jährlich ausgebildet? Wie hoch ist der Bedarf und wie wird sich dieser in Anbetracht des Krippenausbaus und Bildung vieler Familiengruppen in Kindertagesstätten entwickeln?

 

3. Wie wird der Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde in der Kindertagespflege umgesetzt?

 

4. Wie wirken sich die gesetzlichen Änderungen (Einführung Mindestlohn/Krankenversicherungsbeitragserhöhung ab 2016) auf den Lübecker Haushalt aus?

Ab 2016 ändert sich der Status der Kindertagespflege hinsichtlich ihrer Krankenversicherung

Begründung

Ab 2016 ändert sich der Status der Kindertagespflege hinsichtlich ihrer Krankenversicherung. Die Tätigkeit in der Kindertagespflege gilt dann nicht mehr als nebenberufliche Tätigkeit, sondern als hauptberufliche Selbstständigkeit. Die bisherige besondere Regelung in der Kindertagespflege ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2015.
Anerkannte Kindertagespflegepersonen erhalten in Lübeck 2,50 EUR je Betreuungsstunde und betreutem Kind als Anerkennung der Förderleistung sowie 1,50 EUR je betreutem Kind und Betreuungsstunde als Sachaufwand, wenn die Betreuung in eigenen Räumen oder in für die Tagespflege angemieteten bzw. hierfür bereitgestellten Räumen durchgeführt wird.

 

Außerdem werden Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung von Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und von Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung gegen Nachweis von der Hansestadt Lübeck erstattet.

 

Diese Änderung hat massive Auswirkungen auf die Höhe der Krankenversicherungs-beiträge, die für viele Tagespflegepersonen in Deutschland finanziell nicht tragbar sein werden.

Die Interessengemeinschaft Kindertagespflege Jork Lühe Horneburg, die Interessengemeinschaft Tagespflege Stade und der Verein Hamburger Tagesmütter und -väter e.V. haben eine Petition initiiert, die Änderung des Krankenversicherungsbeitrags nicht an einem fiktiven Gewinn zu orientieren, sondern an dem tatsächlichen.
https://www.change.org/p/bundesministerium-f%C3%BCr-gesundheit-rettet-die-kindertagespflege


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2015 Kindertagespflege Petition change_org (69 KB)