Vorlage - VO/2015/02235
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft hat am 27.02.2014 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der HL über die Erhebung einer Vergnügungssteuer mit der Maßgabe beschlossen, dass das Inkrafttreten der Satzung bis zur Entscheidung über die in dieser Angelegenheit in Flensburg und Kaltenkirchen anhängigen Gerichtsverfahren ausgesetzt wird.
- Liegen dem Bürgermeister Erkenntnisse über den Ausgang der Gerichtsverfahren vor?
- Wann wird der Bürgermeister die 2. Satzung zur Änderung der Satzung bekannt machen?
Begründung
Anlagen