Vorlage - VO/2014/01877  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsplan 2014 bestehenden Sperrvermerkes für das Förderpaket von Schulsanierungsmaßnahmen durch die Possehl-Stiftung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.09.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
16.09.2014 
18. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2014-08-20 Anlage 1 Vorschläge zur Förderung von Schulsanierungsprojekten 100 Förderung Possehl

Der bei den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der bei den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 28.11.2013 wird aufgehoben. Planungsmittel   werden gleichzeitig freigegeben.

 

Lfd.Nr.              Produktsachkonto              Bezeichnung

 

224              233001 057.7851000              Bereich 401 / Berufsschulen /

Gewerbeschule für Nahrung und Gastronomie /

Erneuerung Bistro / Hochbaumaßnahmen

 

321              111029 062.7851000              Bereich 651 / Schule Falkenfeld / GTB /

                                                                      Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

334              111029 272.7851000              Bereich 651 / Marienschule / Umstrukturierung /

                                                        Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

339              111029 276.7851000              Bereich 651 / Baltic Grund u. Gemeinschaftsschule /

                                                        Umbau betreute Grundschule / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

340              111029 277.7851000              Bereich 651 / Berend-Schröder-Schule /

Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

341              111029 278.7851000              Bereich 651 / Emanuel-Geibel-Schule /

Umstrukturierung /Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

342              111029 279.7851000              Bereich 651 / Kita Glockengießerstr. / Umstrukturierung/

                                                        Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

4.401 Schule und Sport

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Mit dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft vom 28

Begründung

 

Mit dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft vom 28.11.2014 ist für folgende Produktsachkonten:

 

Lfd.Nr.              Produktsachkonto              Bezeichnung

 

224              233001 057.7851000              Bereich 401 / Berufsschulen /

Gewerbeschule für Nahrung und Gastronomie /

Erneuerung Bistro / Hochbaumaßnahmen

 

321              111029 062.7851000              Bereich 651 / Schule Falkenfeld / GTB /

                                                                      Gebäudemodernisierung  / Hochbaumaßnahmen

 

334              111029 272.7851000              Bereich 651 / Marienschule / Umstrukturierung /

                                                        Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

339              111029 276.7851000              Bereich 651 / Baltic Grund u. Gemeinschaftsschule /

                                          Umbau betreute Grundschule / Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

340              111029 277.7851000              Bereich 651 / Berend-Schröder-Schule /

                                                        Umstrukturierung / Gebäudemodernisierung /

                                                        Hochbaumaßnahmen

 

341              111029 278.7851000              Bereich 651 / Emanuel-Geibel-Schule /

Umstrukturierung /Gebäudemodernisierung /

Hochbaumaßnahmen

 

342              111029 279.7851000              Bereich 651 / Kita Glockengießerstr. / Umstrukturierung/

                                                        Gebäudemodernisierung / Hochbaumaßnahmen

 

ein Sperrvermerk mit folgenden Textinhalten auferlegt worden:

 

„Diese Investitionsmaßnahme wird mit einem Sperrvermerk versehen und darf nur dann getätigt werden, wenn eine vollständige Drittmittelfinanzierung sichergestellt ist. Dem Hauptausschuss ist zu berichten, wenn Förderzusagen durch Dritte vorliegen.“

 

Der anschließend im Haushaltsplan 2014 formulierte Sperrvermerk lautet wie folgt:

 

„Die Mittel sind gesperrt, eine vollständige Drittmittelfinanzierung ist sicherzustellen. Die Freigabe erfolgt durch den Hauptausschuss bei Vorlage entsprechender Förderzusagen.“

 

Grundlage der Haushaltsaufstellung 2014 für o.g. Projekte war die Zusage der Possehl-Stiftung zu einer Förderung von Schulbausanierungsprojekten in Höhe von 15 Mio. EUR über den Zeitraum von 5 Jahren mit möglichen jährlichen gleich hohen Zahlungstranchen. Hierbei ist die HL davon ausgegangen, dass – wie üblich - zur Förderung eine 10%ige Finanzierungsbeteiligung der HL Voraussetzung ist.

 

Aus diesem Grund ist für o.g. Projekte eine Haushaltseinstellung 2014 von insgesamt 16,7 Mio. EUR erstellt worden, mit 15 Mio. EUR Possehlförderanteil und 1,7 Mio. EUR Eigenanteil der HL, aufgeteilt im Investitionshaushalt von 2014 bis 2017 und später.

 

Nach einem Abstimmungsgespräch mit der Possehl-Stiftung und schriftlicher Bestätigung vom 01.08.2014 übernimmt die Possehl-Stiftung für die o.g. Maßnahmen eine 100% ige Förderung auch ohne Eigenbeteiligung der HL.

 

Aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.11.2013 ist eine Finanzierungskonzeption für o.g. Projekte im Rahmen einer 100%igen Förderung durch die Possehl-Stiftung ohne finanzielle Eigenbeteiligung der HL mit einem Finanzierungsbedarf von insgesamt 15 Mio. EUR auf der Grundlage einer ersten Grobeinschätzung ohne genauere Daten einer abschließenden Schadensanalyse, Planung und Kenntnis des Umbaubedarfs des pädagogischen Schulbaubedarfs festgelegt worden. (siehe Anlage 1)

 

Eine entsprechende Haushaltsveranschlagung erfolgt in der Haushaltsplanaufstellung ab 2015. Eine genauere Zeiteinschätzung der Bauabfolge sowie Verteilung des Mittelabrufes innerhalb der o.g. Projekte ergeben erst die jeweiligen genaueren Planungen und Kostenberechnungen zur Erstellung einer EW-Bau mit dem Ziel, dass die veranschlagte Gesamtfinanzierung von 15 Mio. EUR nicht überschritten wird.

 

Zur Bearbeitung der Projektbegleitung der 7 Projekte des Sonderprogramms der Schulbausanierungsprojekte der Förderung der Possehl-Stiftung werden ab Oktober 2014 befristet für 5 Jahre, entsprechend der Laufzeit der Projekte für Projektsteuerungsaufgaben und administrative Bauherrenaufgaben, 2 Ingenieure beim GMHL eingestellt. Die Abarbeitung dieses zusätzlichen Schulsanierungsprogramms ist mit dem bisherigen Personalstamm nicht zu bewältigen.

 

Einhergehend mit diesem Beschluss kann der Mittelabruf für die einzelnen Planungen zur Erstellung der EW-Bau eingeleitet werden. Eine erste Rate der Förderzusage in Höhe von 1,0 Mio. EUR der Possehl-Stiftung für 2014 liegt vor. Eine weitere Rate in Höhe von 1,3 Mio. EUR entsprechend der Finanzierungsübersicht (Anlage 1) für 2014 ist beantragt.

 

Die einzelnen Investitionen o.g. Projekte werden mit einem Sperrvermerk versehen solange für die jeweiligen Haushaltsveranschlagungen der o.g. Einzelprojekte für das Haushaltsjahr 2015 und folgende bis zu den im November 2014 vorgesehenen Haushaltsberatungen der Bürgerschaft keine EW-Bau vorliegt.

 

Nach Beschlussfassung dieser Vorlage werden die Planungen zur Erstellung der erforderlichen EW-Baus o.g. Projekte unmittelbar eingeleitet. Es ist jedoch schon jetzt zeitlich bedingt absehbar, dass die erforderlichen EW-Baus nicht zu den Haushaltsberatungen der Bürgerschaft November 2014 rechtzeitig vorliegen werden, sodass bei späterer Vorlage der EW-Baus eine Beschlussfassung zur Aufhebung eines Sperrvermerks nach § 12 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik erforderlich sein wird.

 

In diesem Zusammenhang werden die Gremien bis zur Bürgerschaft über das weitere genauere Verfahren und die eventuelle Anpassung der Finanzierungsabfolge von 2015 bis 2018 der einzelnen Projekte als Ergebnis jeweils aufzustellender EW-Baus informiert.

Anlage 1 – Vorschläge zur Förderung von Schulbausanierungsprojekten 100% Förderung

Anlagen

Anlage 1 – Vorschläge zur Förderung von Schulbausanierungsprojekten 100% Förderung

              Possehl-Stiftung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2014-08-20 Anlage 1 Vorschläge zur Förderung von Schulsanierungsprojekten 100 Förderung Possehl (12 KB)