Vorlage - VO/2014/01871  

Betreff: Antrag der Ausschussmitglieder Rolf Klinkel und Michelle Akyurt - Denkmal für behinderte und homosexuelle Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
09.09.2014 
9. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Sozialausschuss möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten,

 

  1. die  Lübecker Gedenkstätte „Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“  dahingehend umzugestalten, dass dort auch behinderte Opfer und homosexuelle Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft geehrt und mit einer Gedenktafel an deren Verfolgung und Ermordung erinnert wird.

 

  1. dem Sozialausschuss über die Umsetzung zu berichten.
In der Lübeckecker Gedenkstätte „Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ am Zeughaus werden die Lübecker Bürgerinnen und Bürger, die aus politischen, religiösen und rassischen Gründen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden,

Begründung

In der Lübeckecker Gedenkstätte „Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ am Zeughaus werden die Lübecker Bürgerinnen und Bürger, die aus politischen, religiösen und rassischen Gründen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden, geehrt (siehe Gedenktafel).

 

Darüber hinaus wurden aber auch Lübecker Bürgerinnen und Bürger aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderungen und Lübecker Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

 

Von 1939 – 1945 ernordeten die Nazis über 100.000 körperlich und geistig behinderte Menschen. Auch Patienten aus Lübecker Pflegeeinrichtungen wurden Opfer dieser nationalsozialistischen Mordaktion..

Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Naziparagraf 175 verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Etwa 5.000 Männer überlebten diese Qualen nicht.

 

Am 23. Januar 1937 verhaftete die Gestapo über 200 schwule Lübecker Männer. Deren Leidensweg begann in den Haftzellen der geheimen Staatspolizei im Keller des ehemaligen Zeughauses.

 

Mit der Erweiterung des Mahnmals wollen wir die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Behinderten Lesben und Schwule setzen.


Anlagen