Vorlage - VO/2014/01811
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung in Höhe von 25.990,00 EUR für die Anschaffung eines Balancier- und eines Kletterkreise der Schule an der Wakenitz wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.210 Buchhaltung und Finanzen |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
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Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung bei einer Spendensumme von 25.990 EUR der Hauptausschuss über die Spendenannahme entscheidet.
Bei der gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens liegt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO die Zuständigkeit zur Annahme der Spende beim Hauptausschuss.
Nach Mitteilung des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die gemeinnützige Sparkassenstiftung bislang im Jahr 2014 Spenden im Gesamtwert von 311.239,77 EUR an die Hansestadt Lübeck gegeben.
Für die Geldspende soll auf dem Schulhof der Schule an der Wakenitz ein Balancier- und ein Kletterkreis entstehen.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der gemeinnützigen Sparkassenstiftung, die einer Spendeannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Sparkasse Schule Wakenitz (73 KB) |