Vorlage - VO/2014/01752  

Betreff: Zu TOP 5.1, VO/2013/00425 - eigener Antrag
Resolution Frauenhausplätze
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Stadthaus-Panissie, Astrid
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

 

Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anzahl der Frauenhausplätze im Land Schleswig Holstein insgesamt zu erhöhen. Gleichzeitig möge die Anzahl der Frauenhausplätze in Lübeck geprüft werden. Sollte sich ein Mehrbedarf ergeben, mögen diese zusätzlichen Plätze vom Land finanziert werden.

 

Ebenfalls möge der Bürgermeister bei und mit der Landesregierung die Entwicklung einer zeitgemäßen Konzeption als Antwort auf anstehende Herausforderungen durchsetzen.

 

Der Bürgerschaft ist über den Sachstand zu berichten.

Für Lübeck bedeutet die Schließung des AWO Frauenhauses und die nachträgliche Wiedereröffnung (mit reduzierter Platzanzahl) dieser Zufluchtsstätte für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind, das immer noch ein Platzmangel vorliegt

Begründung

 

Für Lübeck bedeutet die Schließung des AWO Frauenhauses und die nachträgliche Wiedereröffnung (mit reduzierter Platzanzahl) dieser Zufluchtsstätte für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind, das immer noch ein Platzmangel vorliegt. Wir stehen zu den vorhandenen Frauenhäusern in der Hansestadt Lübeck Da Lübeck jedoch viele Frauen aus den Umlandgemeinden aufnimmt, sind die vorhandenen Einrichtungen phasenweise hoffnungslos überfüllt. Zukünftige Schutzräume für Frauen und Kinder müssen nicht unbedingt in Lübeck nachgewiesen werden, denn Lübeck kommt bereits seinen Verpflichtungen mit den bestehenden Einrichtungen nach. Notwendig wären im Umgebungsbereich von Lübeck zusätzliche Wohnungen und Wohngruppen für Frauen und ihren Kindern als ergänzende Einrichtungen zu den zum Teil sehrengen“ Frauenhäusern. Die Sicherheit von Frauen und Kindern zu gewährleisten sollte oberste Priorität haben. Es ist Landesaufgabe, den sicheren Raum bereit zu stellen und durch die Betreuung und Hilfe vor Ort den Opfern von Gewalt auf lange Sicht wieder die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Wir schlagen daher vor, gemeinsam mit der Landesregierung eine zeitgemäße Konzeption für die fehlenden Plätze für Frauen und Kinder - wie z. B halboffene Einrichtungen, Wohnungen mit Betreuungsangebot und zusätzlich Gesprächskreise für gewalttätige Männer - zu entwickeln. Hier könnten und sollten auch die Kommunen Schleswig-Holsteins in die Konzeptionserarbeitung eingebunden werden. Denn wir sind alle für den Schutz gegen Gewalt zuständig.

In dem Zusammenhang fordern wir die Landesregierung weiter auf, sich beim Bund für eine einheitliche Finanzierung der Arbeit von Gewaltschutzeinrichtungen einzusetzen. Hier sind die Unterschiede in den einzelnen Ländern zu betrachten und entsprechend dem Bedarf anzugleichen. Es ist aus unserer Sicht nicht nur wichtig zeitgemäße Gewaltschutzeinrichtungen einzurichten, sondern sich auch mit den anderen Bundesländern besser als bisher abzustimmen. Durch die sich verändernde Gesellschaft ist es erforderlich, auch die Konzepte gegen Gewalt zu überprüfen und an die Zeit anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marcel Niewöhner