Vorlage - VO/2014/01675  

Betreff: Mehr Sozialwohnungen für Lübeck und Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Peisker, Sina
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Bürgerschaft stellt fest, dass sich mit dem Wegfall der Belegungsbindung für landesweit 15

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stellt fest, dass sich mit dem Wegfall der Belegungsbindung für landesweit 15.000 Sozialwohnungen  zum 30.06.2014 die Situation auf dem Wohnungsmarkt  für Haushalte mit geringen Einkommen dramatisch verschlechtert. Besonders betroffen sind Gebiete mit Mangel an preiswertem Wohnraum, wie das Hamburger Umland, die kreisfreien Städte Kiel und Lübeck sowie einzelne Bädergemeinden.

Die Lübecker Bürgerschaft  fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, ihre Bemühungen bei der Schaffung preiswerter Mietwohnungen zu intensivieren, ihre Förderpolitik dahingehend auszurichten und mit einer langfristigen Strategie den sukzessiven Wiederaufbau eines größeren Sozialwohnungsbestandes einzuleiten.

-          Dazu sollen weitere Landesmittel bereitgestellt werden.

-          Das Zweckvermögen Wohnungsbau soll wieder gänzlich für  die Wohnraumförderung Verwendung finden. Aus dem Zweckvermögen abgezweigte Mittel, wie jene für die Krankenhaussanierung, sollen zukünftig wieder aus dem Landeshaushalt bezahlt werden.

-          Die derzeit von der Landesregierung praktizierte Eigenheimförderung soll in den genannten Gebieten  zu Gunsten des Mietwohnungsbaus umgeschichtet werden.

Der Bürgermeister und die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsstadt Lübeck in den Gremien von Städtebund und  Städtetag werden aufgefordert, sich mit der Landesregierung über zielführende Beiträge der Kommunen zu dieser Strategie zu verständigen.

Mit dem am 01

Begründung

Mit dem am 01.07.2009 in Kraft getretenen Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) ist die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein völlig neu geregelt worden. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gezahlte Kostenmiete wurde als "Basismiete" neu definiert und für fünf Jahre festgeschrieben. Zusätzlich sind die öffentlich-rechtlichen Belegungsbindungen, die Laufzeiten zwischen 45 und 70 Jahren beinhalteten, auf eine Laufzeit von maximal 35 Jahren verkürzt worden. Mit dem 30.06.2014 verlieren von den knapp 65.000 verbliebenen Sozialwohnungen infolge der Gesetzesänderung gleich 15.000 ihre Belegungsbindungen. Damit sinkt der Bestand besonders preiswerter Wohnungen auf unter 50.000 Einheiten.

 

Davon betroffen sind die Gebiete, die ohnehin schon unter Druck stehen, neben dem Hamburger Umland, einigen touristisch stark nachgefragten Bädergemeinden besonders die schleswig - holsteinischen Großstädte Lübeck und Kiel.

Um einen nennenswerten Dämpfungseffekt auf den Wohnungsmarkt auszuüben und sicherzustellen, dass einkommensschwache Haushalte eine realistische Chance haben, eine preiswerte Wohnung zu bekommen, müssten nach Berechnungen des Pestel-Institutes in Hannover für Schleswig-Holstein 152.000 Sozialwohnungen zur Verfügung stehen. Die derzeitige Versorgung mit preiswertem Wohnraum deckt somit nur ein Drittel des festgestellten Bedarfs. Gleichzeitig nimmt die Zahl einkommensschwacher Haushalte dramatisch zu. Prekäre Arbeitsverhältnisse, gebrochene Erwerbsbiografien, sinkende Renten, eine zunehmende Altersarmut und die Zunahme von Singlehaushalten führen unweigerlich zu einem Anstieg der relativen Wohnkostenbelastung, sodass ein steigender Bedarf an Sozialwohnungen objektiv festzustellen ist.


Anlagen