Vorlage - VO/2014/01589  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Verbesserung der Infrastruktur im Lübecker Radverkehr (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Maurer, Michaela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.06.2014 
15. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Finanzielle Auswirkung_ 541001 000 4147001 - Spende Possehl 10Teur

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 10

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 10.000,- € für die Verbesserung der Infrastruktur im Lübecker Radverkehr wird angenommen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem

Begründung

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 für die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u. ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 10.000,- € die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

 

Bei der Possehl-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender, somit gilt Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO. Wenn ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden leistet, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende über die Annahme oder Vermittlung der Spende.

 

Nach Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bislang 715.643,65 EUR gespendet, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme oder die Vermittlung von Spenden zuständig (bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 500.000 EUR).

 

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 10.000,00 EUR für die Abschlussarbeiten der Rotfärbung von Einmündungen zu Straßen mit Zweirichtungsradwegen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegen stehen.

 

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Finanzielle Auswirkung_ 541001 000 4147001 - Spende Possehl 10Teur (13 KB)