Vorlage - VO/2014/01573  

Betreff: Neufassung der "Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Georg, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
05.06.2014 
8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungen-Leitsätze_Synopse_Stand 120514
Zuwendungen-Leitsätze Finanzielle Auswirkungen

Die „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“ werden im als Anlage beigefügten Wortlaut neu gefasst und treten rückwirkend zum 1

Beschlussvorschlag

Die „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“ werden im als Anlage beigefügten Wortlaut neu gefasst und treten rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.160 Frauenbüro (zustimmend)

1.201 Haushalt und Steuerung (zustimmend)

1.201.4 Stabsstelle Konsolidierungskonzept (zustimmend)

1.300 Recht (zustimmend)

Beirat für Jugendpflege (zustimmend)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte durch den Beirat für Jugendpflege und die dort vertretenen Jugendverbände.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: dem Grunde nach vorgeschrieben durch § 12 i. V. m. § 74 SGB VIII, in seiner Ausgestaltung freiwillig

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein. Durch Veränderung der Förderprioritäten ergibt sich Kostenneutralität in Bezug auf das Produktsachkonto 362002.000.5318001 Jugendarbeit / Zuschuss für laufende Zwecke sozialer oder ähnlicher Einrichtungen. Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt 2014 zur Verfügung.

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 01

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss hat am 01.02.2012 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt zu prüfen, wie die Förderung der Jugendverbandsarbeit, insbesondere die Förderung der Aus- und Fortbildung zu JugendgruppenleiterInnen, verbessert werden kann. Dazu wird angeregt, eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bereiches Jugendarbeit mit Beteiligung der Jugendverbände einzuberufen, mit der Zielsetzung einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“ neu zu fassen sind.“

Auf dieser Grundlage hat sich der Beirat für Jugendpflege, in dem die Lübecker Kinder- und Jugendverbände, der Lübecker Jugendring als ihr Dachverband und der Bereich Jugendarbeit - Jugendamt vertreten sind - erstmals im April 2012 getroffen und in weiteren Arbeitssitzungen bis zum Ende des Jahres 2013 einvernehmlich einen Text zur Neufassung der genannten „Leitsätze“ entwickelt.

Schwerpunkt der Beratungen und der entsprechenden Neufassung war die Qualifizierung der Aus- und Fortbildungen im Bereich der Jugendverbände durch Festlegung von Qualitätsstandards und einer verbesserten finanziellen Förderung durch den Bereich Jugendarbeit - Jugendamt.

Im Hinblick auf die Haushaltssituation der Hansestadt Lübeck verständigten sich die beteiligten Jugendverbände darauf, künftig auf eine bisher einmal jährlich gezahlte Förderung der Verbandsarbeit zu verzichten, die sich an der Zahl der jeweils tätigen, ausgebildeten Jugendgruppenleitungen ausrichtet (75,00 EUR pro Jugendgruppenleitung, maximal für 5 Jugendgruppenleitungen je Verband). Die hierfür vom Bereich Jugendarbeit - Jugendamt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel bisher aufgewandte und künftig wegfallende Summe von jährlich etwa 9.000 EUR entspricht der vorgeschlagenen Erhöhung bei der Förderung von konkreten Aus- und Fortbildungen für Ehrenamtler in den Jugendverbänden. Alle Beteiligten waren sich einig, mit dieser Veränderung das Ziel des Beschlusses aus dem Jugendhilfeausschuss am besten umsetzen zu können.

Der allgemeine Hinweis zu Beginn „Diese Leitsätze gelten nicht für die budgetierten Träger der Jugendhilfe“ wurde gestrichen und unter „II. Wer wird gefördert?“ präzisiert. Budgetierte Träger erhalten Zuwendungen für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Grund- und Fortbildungslehrgänge für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter soweit sie nicht Inhalt der bestehenden Budgetverträge sind. Da dies der bisherigen Praxis entspricht, ergeben sich keine Veränderungen in Bezug auf den Haushalt.

Neben rein redaktionellen Überarbeitungen im Zuge der Neuformulierung der Leitsätze wurde darüber hinaus eine Anregung des Jugendhilfeausschusses vom April 2014 aufgenommen: Künftig entscheidet die Verwaltung des Bereiches Jugendarbeit - Jugendamt auch über Förderanträge, die über 1.000 EUR im Einzelfall hinausgehen. Zur Verbesserung der Transparenz wird vorgeschlagen, den Jugendhilfeausschuss einmal jährlich über die genehmigten und abgelehnten Förderanträge zu informieren.

Synopse der bisher gültigen und der vorgeschlagenen Neufassung der „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“

Anlagen

Synopse der bisher gültigen und der vorgeschlagenen Neufassung der „Leitsätze für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungen-Leitsätze_Synopse_Stand 120514 (86 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Zuwendungen-Leitsätze Finanzielle Auswirkungen (13 KB)