Vorlage - VO/2014/01503  

Betreff: Annahme einer Zuwendung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Digitalisierung der Völkerkundesammlung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
12.05.2014 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.06.2014 
15. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zuwendungsbescheid_VKS-Digitalisierung

Die von der Possehl-Stiftung für die Fortsetzung der Digitalisierung der Völkerkundesammlung angebotene Zuwendung in Höhe von 120

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung für die Fortsetzung der Digitalisierung der Völkerkundesammlung angebotene Zuwendung in Höhe von 120.000 Euro wird angenommen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Im Rahmen des Kooperationsprojektes »Digitale Erfassung der Völkerkundesammlung« der Museen und des ZKFL konnten bislang rund 12

Begründung

 

Im Rahmen des Kooperationsprojektes »Digitale Erfassung der Völkerkundesammlung« der Museen und des ZKFL konnten bislang rund 12.000 Objekte fotografisch, 5.000 Objekte textlich mithilfe der Software MuseumPlus erfasst werden. Im Zuge dieser Erfassung wurden an den wichtigsten Objekten zudem kleinere Restaurierungsmaßnahmen vorgenommen.

Das 2012 gestartete Projekt war zunächst auf zwei Jahre angelegt und soll nun verlängert werden, um die Digitalisierung fortzuführen. Für den ersten Teil des Projektes hatte die Possehl-Stiftung 2011 bereits Fördermittel bewilligt.

 

Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.

 

 

 

Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Da mit der Zuwendung in Höhe von 120.000 Euro die gesamte Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 die Wertgrenze von 500.000 Euro überschreitet, ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zuwendungsbescheid_VKS-Digitalisierung (26 KB)