Vorlage - VO/2014/01500  

Betreff: Austauschantrag zu VO/2014/01457 - Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018 zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

I Spezifizierung der Anforderungen an alternative Entwicklungskonzepte

Beschlussvorschlag

I Spezifizierung der Anforderungen an alternative Entwicklungskonzepte

 

Die im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.09.2013 vorgelegten alternativen Entwicklungskonzepte unter „weitestgehender Beibehaltung“ der historischen Bestandsbauten sollen in dem Sinne „wirtschaftlich“ und „tragfähig“ sein, dass

 

  1. die in Anbetracht des vorgelegten Konzepts erforderlichen Erschließungskosten anteilig nach Grundfläche der historischen Bebauung inklusive der Laderampen durch deren potenziellen Erwerber getragen würden und
  2. die Nutzungszuweisungen und baulichen Veränderungen die Regelungen des bestehenden Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans 01.75.00 berücksichtigen; Abweichungen der Bestandsbauten von den Baufeldfestlegungen des Bebauungsplans genießen Bestandsschutz, für bauliche Veränderungen wird im Bedarfsfall das erforderliche aurecht nachträglich geschaffen.

 

II Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Innerhalb eines Monats nach dem Stichtag 31. Dezember 2015 wird die Hansestadt Lübeck eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Diese besteht aus drei Stufen:

 

  1. Den Konzeptentwicklern wird Gelegenheit gegeben, ihre Konzepte drei Wochen lang altstadtnah öffentlich auszustellen.
  2. Im Rahmen von begleitenden Vortragsveranstaltungen wird den Konzeptentwicklern altstadtnah Gelegenheit gegeben, ihre Konzepte zu erläutern und Fragen zu beantworten.
  3. Im Rahmen  eines moderierten Gruppenarbeitstags wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern altstadtnah die Möglichkeit gegeben, die vorgestellten Nutzungszuweisungen und baulichen Veränderungen auf der Nördlichen Wallhalbinsel zu bewerten und ggf. Änderungs- oder Ergänzungsvorstellungen zu erarbeiten, welche als Empfehlungen für eine Überarbeitung der vorgelegten Konzepte dienen.
  4. Unter Berücksichtigung der hier gewonnenen Ergebnisse ist durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage zu erstellen.
  5. Eine Abstimmung über ein Entwicklungskonzept in der Bürgerschaft ohne die hier beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist ausgeschlossen.

 

III Instandhaltung

 

Die zusätzlichen Einnahmen aus der jüngst durchgeführten Miet-/Pachtzinsanhebung ist unverzüglich in die Beseitigung von Schäden an den Schuppen zu investieren.

 

 

 

 

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich.

 

 

 


Anlagen