Vorlage - VO/2014/01471  

Betreff: Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Volker Krause im Hauptausschuss betreffend Schule Groß Steinrade
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senator/in Annette Borns
2. Senator/in F. - P. Boden
Bezüglich:
VO/2014/01441
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Schneppe, Kira
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.03.2014 
12. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Volker Krause

Beschlussvorschlag

Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Volker Krause

Schule Groß Steinrade (Nr. VO/2014/01441)

1

Begründung

  1. Hat die Stadtverwaltung (Fachbereiche Borns / Boden) auf den geplanten Ausbau (80.000€) der Schule Groß Steinrade durch den Investor der dortigen Baugebiete verzichtet?

 

Im städtebaulichen Vertrag, der zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Investor des Baugebiets geschlossen wurde, ist der Anbau eines weiteren Klassenzimmers geregelt. Hier heißt es in § 2 Abs. 1. S. 5 „Der Vorhabenträger verpflichtet sich nach Aufforderung durch den Bereich Schule und Sport fristgerecht binnen eines Jahres ein Gebäude mit einem Klassenzimmer und erforderlicher Infrastruktur nach Abstimmung mit den zuständigen Bereichen und dem Grundstückseigentümer auf dem Schulgrundstück zu errichten.“

Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Raum, der für den damals erwarteten Anstieg der Schülerzahlen durch das neue Baugebiet gedacht war.

Aufgrund der permanent niedrigen Schülerzahlen in den vergangenen Jahren galt und gilt der Schulstandort nicht als gesichert. Daher gab es keine Aufforderung an den Investor, einen zusätzlichen Raum anzubauen.

Ein Geldbetrag, den der Investor statt Anbau eines Raumes zahlen kann, wurde in dem städtebaulichen Vertrag nicht festgelegt. Laut damaliger Aussage des Investors wäre dieser auch bereit gewesen, der Hansestadt Lübeck 80.000,00 EUR im Falle einer Erweiterung der Schule zu zahlen. Nach seinen Schätzungen hätte ein Pavillon-Anbau etwa diese Summe gekostet, laut Aussage des Gebäudemanagements würde diese Summe jedoch aufgrund notwendiger Anschlüsse an das Hauptgebäude, Kostensteigerungen, besonderen Auflagen im Zusammenhang mit Schulgebäuden, die allesamt nicht berücksichtigt wurden, bei weitem nicht ausreichen. Die Hansestadt Lübeck könnte in keinem Falle mit einer Summe von lediglich 80.000,00 EUR einen weiteren Raum als Anbau für die Schule Groß Steinrade schaffen.

Bisher wurde keinesfalls ausdrücklich auf einen Anbau durch den Investor verzichtet, jedoch wäre dieser nur dann sachgerecht im Sinne des städtebaulichen Vertrages, wenn der Standort auf Dauer aufgrund der angestiegenen Schülerzahlen durch das Baugebiet gesichert wäre.

 

 

  1. Wie sehen die derzeitigen Pläne für den Ausbau der Schule Schönböcken in Zusammenhang mit einer Schließung der Schule Groß Steinrade detailliert aus?

 

Die derzeitigen Pläne für den Ausbau der Schule Schönböcken gehen soweit zum aktuellen Zeitpunkt möglich aus dem Bericht für die Bürgerschaft (Nr. VO/2014/01435) hervor. Detaillierte Baupläne zum Raumprogramm gibt es derzeit noch nicht. Diese werden dann erstellt, sobald die Bürgerschaft den Ausbau der Schule Schönböcken entschieden hat.

 

 

  1. Die Possehl-Stiftung hat mehrere Millionen für die Sanierung von Schulen bereitgestellt. Eine Prioritätenliste wurde von SPD, Grüne und Freiem Wähler erstellt. Ist eine Umwidmung der Stiftungsgelder zugunsten der Schule Groß Steinrade möglich?

 

Die Prioritätenliste, nach der die Mittel der Possehl-Stiftung an den Schulstandorten verteilt werden, ist anhand verschiedener Kriterien erstellt worden.

 

Neben den rein baulichen Gegebenheiten ist dabei berücksichtigt worden, dass die Hansestadt Lübeck in den vergangenen Jahren zunehmend mehr auch den bildungs- und gesellschaftspolitischen begründeten Entwicklungsbedarf kommunaler Bildungsinfrastruktur in den Blick nehmen muss, um Entscheidungen für den Einsatz von investiven Mitteln abzuwägen und den Anforderungen eines nachhaltigen und bedarfsgerechten Einsatzes gerecht zu werden.

 

Neben den häufig infolge der Haushaltslage bereits

  • überfälligen Investitionen in die Erneuerung von Fenstern, Dächern
  • sowie der energetischen Ertüchtigung der Schulgebäude

 

sind es vor allem

  • die Herausforderungen im Zusammenhang mit einem ganztägigen Bildungsangebot an den Schulstandorten,
  • das auch Kinder mit verschiedentlichen Lernbehinderungen nicht ausgrenzt
  • und kooperative Übergänge der verschiedenen Bildungseinrichtungen ermöglicht.

 

Grundlage dieser Kriterien sind die entscheidenden Erkenntnisse der Projekte „Aufwachsen in Lübeck“ und „Lernen vor Ort“, die unter breiter Beteiligung hiesiger Fachkräfte im Bildungs- und Jugendhilfebereich sowie in Kooperation mit Lübecker Stiftungen die bedarfsgerechte und zukunftsfähige konzeptionelle Entwicklung des kommunalen Bildungsangebots in den Blick genommen haben und hieraus Handlungsempfehlungen entwickelt hat.

 

Eine eventuelle Umwidmung der Mittel wäre mit der Possehl-Stiftung zu verhandeln.

 

 

  1. Kosten in welcher Höhe sind für das „Dr.-Keller-Gutachten“ zur Untersuchung der Schule Groß               Steinrade entstanden?

 

Die Kosten für die Analysenbefunden betragen insgesamt: 3.619,18,-€ Brutto

            Diese gliedern sich wie folgt auf:

 

    1. Gutachten nur Raum der Betreuten GS 975,80€ Brutto.
    2. Gutachten Gesamtgebäude  2.188,20€ Brutto.
    3. Erstellung versch. Berichte, Stellungnahmen und Einschätzungen 455,18€ Brutto.

 

 

  1. Wurde die Schule Groß Steinrade aufgrund eines Ingenieurs geschlossen oder wurde zusätzlich zum Gutachten ein Fachmediziner zu Rate gezogen?

 

Das Schadstoffgutachten und die Handlungsempfehlungen wurden von Hr. Dr. Keller erstellt. Hr. Dr. Keller ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen für das Messen und Bewerten von Schadstoffe in Luft und Baustoffen, sowie für bauphysikalische Untersuchungen. Seine öffentliche Bestellung beinhaltet die Bewertung für chemische und physikalische Analytik und mykologische Diagnostik.

Ein Fachmediziner wurde nicht zu Rate gezogen, da es sich um Schadstoffe im Gebäude handelt, deren gesundheitsgefährdenden Risiken für den Menschen bekannt und veröffentlicht sind (bspw. vom Bundesumweltministerium).

 

 

  1. Wurden die Untersuchungen vom Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck durchgeführt/begleitet? Wann ja, mit welchem Resultat? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Untersuchungen wurden nicht vom Gesundheitsamt durchgeführt oder begleitet.

Die Einschaltung des Gesundheitsamtes ist beim Erkennen und sofortigem Handeln der vorgefundenen Gefährdung unüblich, da durch die kurzfristige Sperrung des Geudes keine Menschen mehr gesundheitlich gefährdet sind.

Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (hier das Team Gesundheitlicher Umweltschutz als Überwachungsbehörde) ist seit Feststellung des Gebäudeschadens und mit Beauftragung des Sachverständigen in die Sachlage, Bearbeitung und Bewertung mit eingebunden worden und hat den Vorgang begleitet.

 

 

  1. Kennt das Gesundheitsamt das „Dr.-Keller-Gutachten“?

Wie lautet die schriftliche Stellungnahme des Gesundheitsamtes dazu?

 

Das Gesundheitsamt kennt das Gutachten nicht. Ergo gibt es keine Stellungnahme des Gesundheitsamtes hierzu.

 

 

  1. Hätte man sich das Dr. Keller Gutachten sparen und stattdessen eine Teilsanierung durchführen können?

 

Nein. Bei dem vorgefundenen Schadensbild (Schimmelpilzbefall im Deckenbereich) war eine sofortige Feststellung der Risiken für die Gebäudenutzer unumgänglich. Dies konnte nur durch ein hierfür spezialisiertes Fachbüro erfolgen. Die Durchführung einer (Teil-)Sanierung ohne Kenntnis von Schadensursache, /-umfang und der damit verbundenen Risiken wäre unverantwortlich. Auf Grund der festgestellten Schimmelpilze mit ihrem hohen gesundheitsgefährdenden Potential und ihren Mykotoxinbildnern wurde die gesamte Schule untersucht. Die gesamte Schule ist mit den vorgenannten Schimmelpilzen kontaminiert. Eine Sperrung des Gebäudes war und ist erforderlich und der Verantwortung gegenüber den Kindern und weiteren Nutzern zum Schutz ihrer Gesundheit geschuldet.

 

 


Anlagen

 

 

 

 

 

Stammbaum:
VO/2014/01441   Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Volker Krause Schule Groß Steinrade   Geschäftsstelle der BfL Fraktion   Anfrage
VO/2014/01471   Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Volker Krause im Hauptausschuss betreffend Schule Groß Steinrade   4.401 - Schule und Sport   Antwort auf Anfrage öffentlich