Vorlage - VO/2014/01447  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Mühlenweg-Schule über 100.000 Euro
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
15.05.2014 
5. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013-2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.06.2014 
15. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
_2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl Ganztag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 100

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 EUR für die Ausgestaltung des Ganztagsbereichs der Mühlenweg-Schule wird angenommen

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Verfahren

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem

Begründung

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 100.000 EUR die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Bei der Possehl-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender, somit gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO. Wenn ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden leistet, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spende.

Nach Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bislang 413.643,65 EUR gespendet, somit ist die Bürgerschaft nach dem am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme oder die Vermittlung von Spenden zuständig bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 500.000 EUR.

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 100.000,00 EUR für die Ausgestaltung des Ganztagsbereichs. Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendeannahme entgegen stehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich _2013-10-01 Finanzielle Auswirkungen INVESTIV Spende Possehl Ganztag (71 KB)