Vorlage - VO/2014/01434  

Betreff: Aufhebung von einem im Finanzplan Haushaltsjahr 2014 bestehendem
Sperrvermerk für die Umbau- uns Sanierungsmaßnahme der Kita
Dietrich-Buxtehude
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Vollstedt, Achim
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.03.2014 
12. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
03.04.2014 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen Dietr.Buxtehude

Der im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2

Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bei dem Produktsachkonto  365002 025.7851000 -

Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kita Dietrich-Buxtehude / Umbau , Hochbaumaßnahme wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 630.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt u. Steuerung

zustimmend

5.651 Gebäudemanagement

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Bei der Herstellung der haushaltsmäßigen

Ordnung sind die Belange der Kinder nicht

betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

Für die Implementierung von Kindern unter 3 Jahren in der Kita Dietrich-Buxtehude ist die Umgestaltung von 2 Gruppenräumen sowie die Anpassung eines Sanitärbereiches und der Außenanlagen erforderlich

Begründung

Für die Implementierung von Kindern unter 3 Jahren in der Kita Dietrich-Buxtehude ist die Umgestaltung von 2 Gruppenräumen sowie die Anpassung eines Sanitärbereiches und der Außenanlagen erforderlich.

Im Rahmen dieser Maßnahme werden die technischen und baulichen Defizite des Gesamtgebäudes behoben um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

 

 

Aufhebung Sperrvermerk:

Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2

Gemeindehaushaltsverordnung Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die

Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

Die EW-Bau, die der vom GMHL beauftragte Architekt Thomas Klünder vorgelegt hat, ist vom Bereich städtische Kindertageseinrichtungen am 27.02.2014 unterschrieben worden und wurde in der 9. KW 2014 dem Bereich Haushalt und Steuerung zur weiteren

Verwendung überlassen.

Die Baudurchführung in der Kita Dietrich-Buxtehude wird ca. 30 Wochen dauern.

Die Maßnahme soll in den Sommerferien beginnen.

In Anbetracht der Zeitplanung für die Realisierung der Maßnahme muss die Ausschreibung schnellstens vorbereitet werden. Dieses darf aber erst initiiert werden, wenn auch Mittel zur Umsetzung im Haushalt freigegeben worden sind.

Die Umsetzung ist zur Einhaltung der Vorgaben vom Landesjugendamt, der Hygienevor-schriften nach dem Infektionsschutzgesetz, zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zur Umsetzung der Auflagen des vorbeugenden Brandschutzes zwingend erforderlich.

Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im

Finanzplan 2014 in Höhe von 630.000  EUR für die Kita Dietrich-Buxtehude beantragt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen Dietr.Buxtehude (72 KB)