Vorlage - VO/2014/01429  

Betreff: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Produkt Gemeindestraßen (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
17.03.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.03.2014 
12. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Bei dem Produktsachkonto 541001

Beschlussvorschlag

Bei dem Produktsachkonto 541001.545500 – Gemeindestraßen / Erstattungen für Aufwendungen von Dritten - verbundene Unternehmen werden für das Haushaltsjahr 2013

gem. § 95 d Abs. 1 GO 1.096.000,00 Euro überplanmäßig bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus den nachfolgend aufgeführten Produktsachkonten aus dem Haushaltsjahr 2013:

 

  • Minderaufwand bei Produktsachkonto 552001.5518000 (Wasser und Hafen / Zinsaufwendungen sonstige inländische Bereiche) 500.000,00 Euro
     
  • Mehrertrag bei Produktsachkonto: 521002. 4311001
    (Bauordnung / Verwaltungsgebühren Statik) 570.000,00 Euro
     
  • Mehrertrag bei Produktsachkonto: 573004.4321000  (Werbeeinrichtungen und Parkplätze / Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte) 26.000,00 Euro

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Keine Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch § 95d Abs. 1 GO für Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja, siehe Beschlussvorschlag (Anlage 1 entfällt)

 

Die Hansestadt Lübeck (HL) ist in ihrer Rechtsstellung als Straßenbaulastträger zuständig für die Niederschlagsentwässerung ihrer Straßeneinrichtung

Begründung

Die Hansestadt Lübeck (HL) ist in ihrer Rechtsstellung als Straßenbaulastträger zuständig für die Niederschlagsentwässerung ihrer Straßeneinrichtung. Diese Aufgabe nehmen die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) für die HL wahr. Der Straßenbaulastträger ist daher an den Kosten für die Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Einrichtung der Niederschlagswasserentsorgung zu beteiligen. Dieser Ausgleich findet über eine Straßenbaulastträgerpauschale statt.

 

Aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung in Schleswig-Holstein wurde eine Neuberechnung der Pauschale notwendig, die zu einer erheblichen Kostenverschiebung zu Lasten der HL geführt hat. Die Straßenbaulastträgerpauschale musste an die gebührenrechtlichen Vorgaben angepasst werden, da die Kosten der Straßenentwässerung nach dem Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein nicht gebührenfähig sind.

 

Eine vorläufige Festsetzung der Straßenbaulastträgerpauschale in Höhe von 6.990.000 Euro für 2013 erfolgte erst im Juni 2013 durch die EBL nach entsprechender Neukalkulation an die veränderten Bedingungen. Die ursprünglich im Haushalt 2013 vorgesehenen Mittel von 5,5 Mio. Euro sind somit nicht auskömmlich und müssen um die fehlenden 1.096.000 Euro geordnet werden.

 

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - entfällt

Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen - entfällt.