Vorlage - VO/2014/01420  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Paul-Klee-Schule, Außenstelle Wulfsdorf über 6.643,65 Euro
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.03.2014 
12. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen Spende Possehl Sandkasten

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 6

Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 6.643,65 EUR für die Sandkasteneinfassung der Paul-Klee-Schule, Außenstelle Wulfsdorf wird angenommen.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem

Begründung

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 6.643,65 EUR der Hauptausschuss über die Spendenannahme entscheidet.

Bei der Possehl-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender, somit gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO. Wenn ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden leistet, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spende.

Nach Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bislang 363.643,65 EUR gespendet, somit ist der Hauptausschuss nach dem am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme oder die Vermittlung von Spenden zuständig bei Spenden von gemeinnützigen Stiftungen bei einem Wert von mehr als 300.000 EUR.

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 6.643,65 EUR für eine Sandkasteneinfassung im Rahmen der Schulhofsanierung der Paul-Klee-Schule, Außenstelle Wulfsdorf.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendeannahme entgegen stehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen Spende Possehl Sandkasten (71 KB)