Vorlage - VO/2014/01401  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan Haushaltsjahr 2014 bestehenden Sperrvermerks für die Umbaumaßnahme im Erdgeschoss der Kita Kunterbunt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen Bearbeiter/-in: Neumann, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.03.2014 
12. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
03.04.2014 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen_Kunterbunt

Der im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem

Beschlussvorschlag

Der im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bei dem Produktsachkonto 365002 026.7851000 – Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kita Kunterbunt/Umbau, Hochbaumaßnahme wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 Euro werden gleichzeitig freigegeben.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

5.651 – Gebäudemanagement

Zustimmend

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Bei der Herstellung der haushaltsmäßigen Ordnung sind die Belange der Kinder nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Für die Kinder unter 3 Jahren soll im Erdgeschoss der Sanitärbereich den Hygieneanforderungen gem

Begründung

Für die Kinder unter 3 Jahren soll im Erdgeschoss der Sanitärbereich den Hygieneanforderungen gem. Infektionsschutzgesetz angepasst werden und durch Abtrennung einer Teilfläche des bestehenden Gruppenraumes ein abgeschlossener Wickelraum entstehen. Bisher befindet sich der Wickeltisch ohne Handwaschbecken im Schlafraum der Krippengruppe. Dies ist zur Einhaltung der Hygieneanforderungen zwingend zu verändern.

Ebenso müssen die Waschbecken und Spiegel für Kinder unter 3 Jahren angepasst werden, so dass sie von den Kleinkindern selbständig genutzt werden können. Die jetzige Situation entspricht nicht der Verkehrssicherheit, da die Kleinkinder nur durch Nutzung eines Hockers an die Waschbecken kommen.

 

Aufhebung Sperrvermerk:

 

Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht vor, sodass die Maßnahme gemäß § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

 

Die EW-Bau, die der vom GMHL beauftragte Architekt Stefan Oldenburg vorgelegt hat, ist vom Bereich städtische Kindertageseinrichtungen am 21.02.2014 unterschrieben worden und wurde in der 9. KW 2014 dem Bereich Haushalt und Steuerung zur weiteren Verwendung überlassen.

Die Baudurchführung wird ca. 6 Wochen dauern und soll in den Sommerferien erfolgen, so dass die Eltern nicht durch zusätzliche Schließungszeiten belastet werden. In Anbetracht der Zeitplanung für die Realisierung der Maßnahme müssen die Ausschreibungen schnellstens vorbereitet werden. Dieses darf aber erst initiiert werden, wenn auch Mittel zur Umsetzung im Haushalt freigegeben worden sind. Die Umsetzung ist zur Einhaltung der Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz und zur Herstellung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.

 

Daher wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2014 in Höhe von 120.000 EUR für die Kita Kunterbunt bereits während der Interimswirtschaft beantragt.

Finanzielle Auswirkung

Anlagen

Finanzielle Auswirkung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen_Kunterbunt (71 KB)