Vorlage - VO/2014/01362  

Betreff: Internationale Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
10.03.2014 
6. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
20.03.2014 
4. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.03.2014 
12. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.03.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Auftrag der Bürgerschaft aus der Sitzung vom 30

Beschlussvorschlag

Auftrag der Bürgerschaft aus der Sitzung vom 30.6.2011 sowie

1. Zwischenbericht vom 22.11.2011

 

 

Begründung:

Begründung

 

Begründung:

 

Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung am 30.6.2011 zu Punkt 4.14 der Tagesordnung, Drucksache Nr. 232 nachstehenden Antrag angenommen:

„Der Bürgermeister wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der IHK zu Lübeck bei Lübecker Unternehmen eine Umfrage dahingehend durchzuführen, inwieweit das Angebot einer internationalen Schule in Lübeck aktuelle und zukünftige Standortverbesserungen herbeiführen kann. „

 

Die Verwaltung hatte hierzu in ihrem Bericht vom 22.11.2011 bereits berichtet und seinerzeit ausgeführt: 

„Die Verwaltung hat Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer aufgenommen.

Dabei wurde insbesondere besprochen, dass eine internationale Schule in jedem Falle Standortvorteile mit sich brächte. Die Chance wäre größer, neue Unternehmen in Lübeck anzusiedeln bzw., dass Unternehmen ihren Standort ausbauen würden, bei gleichzeitigem Vorliegen anderer wichtiger Standortvorteile wie geeigneter Grundstücke, verkehrliche Erreichbarkeit etc.

Nach  Auffassung der Industrie- und Handelskammer gäbe es in Lübeck durchaus einen Markt für eine konfessionslose bilinguale Schule.

Nach Aussage der IHK hält diese es für möglich, für eine solche Schule einen überregionalen privaten Träger zu finden, wichtig wäre hierfür die Unterstützung durch die Unternehmen bei der Gründung und durch die Abnahme von Schulplätzen und durch die Hansestadt Lübeck durch Gestellung eines geeigneten Schulgebäudes.

Die IHK prüft derzeit die Machbarkeit einer internationalen oder auch bilingualen Schule

In Lübeck; erste Unternehmen haben ihr Interesse an einer solchen Einrichtung bekundet.“

 

 

Das Interesse an der Einrichtung einer solchen Schule besteht nach wie vor.

Ziel ist es, zunächst eine bilinguale Grundschule mit entsprechender Vorschule zu schaffen.

Nach der durchgeführten Analyse stellt sich die Errichtung einer bilingualen Grundschule als umsetzbar dar.  Gegenwärtig finden weitergehende Gespräche und Planungen der IHK, der Fa. Dräger und weiteren möglichen Beteiligten statt.

 

Die Beteiligten bemühen sich zwar um die Errichtung und Etablierung einer bilingualen Schule, weder  die Fa. Dräger noch die Industrie- und Handelskammer werden aber Träger einer solchen Schule sein.

 

Bei allen Ideen ist zu berücksichtigen, dass die Schule durchlaufend von Kita / Grundschule mit einer Kooperation an eine weiterbildende Schule mit Oberstufe geplant sein muss, damit sie von Interesse sein kann.

 

Grundsätzlich kommen mehrere Ansätze in Betracht:

 

  1. Der Neubau der Schule mit allen erforderlichen Gebäuden, Freiflächen etc.
  2. die Übernahme und Umbau/Modernisierung einer alten aufgegebenen Schule
  3. das „Andocken“ an eine vorhandene Schule, die bereit wäre, sich ggf. in eine bilinguale Schule umzuwandeln – die ideale Lösung wäre hier das Andocken an ein bestehendes Gymnasium –

 


Zu 1)

Der Neubau eines neuen Schulkomplexes wird – auch wenn er nach Bedarf ausgebaut werden soll -  zu einer jährlichen Unterdeckung führen.

Eine besondere Problematik liegt in der geringen staatlichen Förderung, der Frage in welcher Höhe sich Schulgeld durchsetzen ließe und natürlich auch in der  möglichen kommunalen Unterstützung, auch über die politische Unterstützung hinaus.

Die Obergrenze eines Schulgeldes wird für Lübeck maximal bei 200 € monatlich gesehen, darüber hinausgehende Beträge wären nicht umsetzbar. Eine Förderung durch Landeszuschüsse erfolgt frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 2 Jahren.

 

 

Zu 2 )

Rückfragen bei dem Bereich 4.401 haben ergeben, dass weder gegenwärtig noch in naher Zukunft vorhandene Schulen frei werden, sodass die Übernahme einer bisherigen Immobilie nicht in Betracht kommen wird.

 

 

Zu 3 )

Auf Nachfrage hat der Bereich 4.401 – Schule und Sport erklärt, dass die Frage, ob eine solche Möglichkeit überhaupt in Betracht kommt, bislang noch nicht ausreichend geprüft worden ist.

Weiterhin bietet nach Ansicht des Bereichs 4.401 – Schule und Sport aber auf keinen Fall eines der Gebäude räumlich die Möglichkeit, Kita und Grundschule zusätzlich zum weiterführenden Teil vorzuhalten.

 

Eine solche Möglichkeit ist – wenn überhaupt – nur dann vorstellbar, wenn sich eine Schule findet, die bereit wäre, sich entweder mittelfristig umzuwandeln oder einen parallelen Zweig bilingual auszugestalten.

Grundsätzlich  müssten hier vorab zwei Grundbedingungen geklärt werden.

Einerseits wäre es notwendig, mit einer oder mehreren Schulen darüber zu sprechen, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Möglichkeit sähen, sich mittelfristig in eine bilinguale Schule „ zu verwandeln“.

Andererseits müssen auch Verhandlungen mit dem Bildungsministerium geführt werden, ob es sich ein solches Modell in Schleswig-Holstein vorstellen könnte. Auch hier sind im Fall einer grundsätzlichen Einwilligung des Ministeriums die erforderlichen Rahmenbedingungen auszuloten und zu besprechen.

 

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es in der Hansestadt Lübeck bereits ein Gymnasium gibt, das für eine Klasse und in ausgewählten Fächer bilingualen Unterricht anbietet.

Ab der Klasse 7 wird Erdkunde in englischer Sprache unterrichtet.

Zur Vorbereitung auf diesen bilingualen Unterricht wird bereits in der Orientierungsstufe eine Zusatzstunde Englisch gegeben.

Darüber hinaus können in den nicht bilingualen Klassen ab der 5. Klasse bis in die Oberstufe auch andere Fächer in Englisch angeboten werden, zurzeit gilt dieses für Mathematik, Sport, Geschichte, darstellendes Spiel,. Aktuell befindet sich eine Klasse des gesellschaftswissenschaftlichen Profils mit dem Profilfach Wirtschaft/Politik in der Einführungsphase.

Nach Vorgaben des Bildungsministeriums kann aber immer nur eine Klase im jeweiligen Jahrgang bilingual weitergeführt werden.

 

 

Die Diskussion darüber, welches Modell das Bevorzugte sein wird, ist nicht abgeschlossen.

Bei allen Varianten gibt es noch eine Vielzahl von offenen Fragen.

 

 

Hinsichtlich der erforderlichen Kapazitäten müssten für einen Neubau  etwa 2.500 BGF plus Turnhalle veranschlagt werden.

Wunschstandorte wären St. Gertrud, St. Jürgen und Hüxtertor.

Vor Ort wären 21 Unternehmen bereit sich zu beteiligen, 5 davon bislang auch finanziell

Die Frage der endgültigen Finanzierung ist noch offen.

 

Da eine solche Schule über Lübeck hinaus auch Strahlkraft für die Umlandkreise haben kann, sollten auch Gespräche mit den Umlandgemeinden geführt werden.

Dabei wäre sowohl die Frage der Aufnahme von Schülern und Schülerinnen aus dem Umland zu prüfen als auch zu eruieren, ob es im Umland geeignete Flächen oder vielleicht auch Schulen gibt, um eine bilinguale Schule zu entwickeln.

 

 

 


Anlagen