Vorlage - VO/2014/01357  

Betreff: Einrichtung einer Clearingstelle
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 6 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und das Bürgerschaftsmitglied Bruno Böhm (FREIE WÄHLER) beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und das Bürgerschaftsmitglied Bruno Böhm (FREIE WÄHLER) beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

1.) Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Clearingstelle zur Beratung für hilfebedürftige Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck einzurichten, die mit Zahlungen an ihren Energieversorger (Stromversorger) in Verzug geraten sind. Beim Einrichten einer entsprechenden Stelle sind insbesondere die privaten und kommunalen Energieversorger, das Jobcenter und die Schuldnerberatung mit einzubeziehen. Die Einrichtung der Clearingstelle soll mit finanzieller Beteiligung der Energieversorger unter Nutzung bestehender Strukturen erfolgen und ist ohne finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt.

2.) Der Bürgermeister wird des Weiteren beauftragt, über die für eine Erneuerung/Fortschreibung des Heizkostenspiegels aus dem Jahre 2009 erforderlichen Maßnahmen und Kosten bis spätestens zur Sitzung im Juni 2014 zu berichten. Dabei sind Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung durch Dritte zu prüfen und der Bürgerschaft vorzulege

In der Sitzung des Sozialausschusses am 03

Begründung

In der Sitzung des Sozialausschusses am 03.12.2013 berichtete die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Frau Birgit Wille u.a. über eine schwierige Situation in der Hansestadt Lübeck im Bereich der Energieschulden. Aufgrund der gestiegenen Eingaben bei der Bürgerbeauftragten aus Lübeck zu diesem Thema, regte Sie an, eine entsprechende Stelle einzurichten, die eine unabhängige Beratung und eine Klärung der Schuldensituation herbeiführen kann. Der Hinweis der Bürgerbeauftragten deckt sich mit den Erfahrungen der ehrenamtlich beratenden Personen und Institutionen, die von einer restriktiven Handhabung bei Stromschuldnern, bis hin zur Sperrung des Stromzuganges berichten. Hier handelt es sich aber um einen Bereich der Daseinsfürsorge, von der kein Lübecker Bürger ausgeschlossen sein darf.Für die Ermittlung angemessener Heizkosten wird in Lübeck noch immer ein Heizkostenspiegel aus dem Jahr 2009 mit den damaligen Energiepreisen genutzt. Seitdem sind die Preise enorm gestiegen. Eine Anpassung ist daher überfällig. Bedarfe für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und nach dem SGB XII (Sozialhilfe) für das Heizen werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, allerdings soweit diese nach dem Heizkostenspiegel angemessen sind. Die Preisanstiege der letzten Jahre führen dazu, dass viele sozial schwache Menschen ihre Heizung nicht mehr bezahlen können. Denen wird dann der Strom gesperrt. Insofern ist die Überarbeitung des Heizkostenspiegels erforderlich, damit eine Schuldenfalle in vielen Fällen vermieden werden kann.


Anlagen