Vorlage - VO/2014/01354  

Betreff: Ortsrecht im Internet
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Kanzler, Miriam
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 6 / 2013 - 2018 abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Das gesamte Ortsrecht der Hansestadt Lübeck sowie aktuelle B-Pläne ist unverzüglich mit folgenden Maßgaben im Internet unter luebeck

Beschlussvorschlag

Das gesamte Ortsrecht der Hansestadt Lübeck sowie aktuelle B-Pläne ist unverzüglich mit folgenden Maßgaben im Internet unter luebeck.de zu veröffentlichen, indem im ersten Schritt bis zur Jahresmitte 2014 diejenigen Teile des Ortsrechts onlinegestellt werden, die in digitaler Form schon vorliegen, und im zweiten Schritt bis zum Jahresende 2014 die übrigen Teile digitalisiert und onlinegestellt werden.

 

 

Das Ortsrecht der Hansestadt Lübeck stellt neben dem höherrangigen Recht die Grundlage für das Handeln der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort dar

Begründung

Das Ortsrecht der Hansestadt Lübeck stellt neben dem höherrangigen Recht die Grundlage für das Handeln der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort dar. Es begründet Pflichten und Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Hansestadt und regelt Abläufe in Verwaltungsdingen. Den Lübeckerinnen und Lübeckern ist zurzeit das Ortsrecht nur höchst teilweise im Internet zugänglich. Weite Teile sind nur durch gezielte Abfrage in der Verwaltung abrufbar. Diese Praxis ist nicht bürgerfreundlich und intransparent.

 

 

 


Anlagen