Vorlage - VO/2014/01326  

Betreff: Standortentscheidung Astrid-Lindgren-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Koop, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
20.03.2014 
4. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.03.2014 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 7 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Schulkonferenz
Stellungnahme Schulleitung

Die Astrid-Lindgren-Schule und die Außenstelle Moisling werden am Schulstandort am Brüder-Grimm-Ring 6 zusammengelegt

Beschlussvorschlag

Die Astrid-Lindgren-Schule und die Außenstelle Moisling werden am Schulstandort am Brüder-Grimm-Ring 6 zusammengelegt. Das Gebäude, Am Neuhof 1a, wird Standort des Grundschulteils der Gotthard-Kühl-Schule.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Astrid-Lindgren-Schule – Schulkonferenz und Schulleitung-

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig gem. Schulgesetz

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

Astrid-Lindgren-Schule:

Begründung

Astrid-Lindgren-Schule:

Zum Schuljahr 2011/2012 wurden die ehemalige Hans-Christian-Andersen-Schule und die ehemalige Strakerjahn-Schule organisatorisch zu einer Schule mit einer gemeinsamen Schulleitung verbunden (Bürgerschafts-Beschluss vom 26.05.2011). Die ehemalige Hans-Christian-Andersen-Schule wird als Außenstelle geführt.

Die ehemalige Strakerjahn-Schule und die Anton-Schilling-Schule wurden zum Schuljahr 2013/2014 organisatorisch verbunden und der bisherige Standort der Anton-Schilling-Schule wird als Außenstelle Marli geführt.

Ab dem 01.08.2013 trägt die gesamte Schule mit ihren Außenstellen den Namen „Astrid-Lindgren-Schule“.

Die Astrid-Lindgren-Schule ist an die Schulräte und den Bereich Schule und Sport herangetreten, die beiden Schulstandorte in St. Lorenz und Moisling zu einem Standort zusammenzulegen. Die konsequente Umsetzung des Integrationsgedankens führt dazu, dass Kinder mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten gemeinsam in Integrationsklassen in Grundschulen und im Sekundarbereich I unterrichtet werden. Insbesondere mit den Förderschwerpunkten, Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung sowie die körperlich-motorische Entwicklung (L,S,E). Die Planstellen für die Sonderschullehrkräfte, die sich um die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung kümmern, werden vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft nicht mehr separat nach drei Förderschwerpunkten , sondern pauschal zugewiesen. Landesweit geht ein sinnvoller und ökonomischer Einsatz der sonderpädagogischen Ressourcen mit der Bildung starker Förderzentren mit den drei Förderschwerpunkten L, S und E einher, damit ein effektive und zugleich qualitativ hochwertige sonderpädagogische Förderung an den Regelschulen gewährleistet werden kann. Durch diese sinnvolle Entwicklung kann ein großes und leistungsfähiges Förderzentrum alle drei Förderschwerpunkte flexibel abdecken. In mehreren Vorgesprächen mit den Beteiligten und dem Schulamt in der Hansestadt Lübeck wurde der zukünftige Standort der Kern-Schule diskutiert. Aus Sicht der Astrid-Lindgren-Schule ergeben sich im Vergleich keine besonderen Vor- und Nachteile der beiden Standorte. Die Schulkonferenz hat sich am 23.01.2014 für den Standort in Moisling ausgesprochen.

Die Option einer verbesserten Integration der SchülerInnen ist auf gleichem Schulgelände durch die benachbarte Heinrich-Mann-Schule vorhanden. Auf dem weitläufigen Schulgelände am Brüder-Grimm-Ring 6-8 stehen den wenigen Lerngruppen der Astrid-Lindgren-Schule neben den Möglichkeiten verschiedenster sportlicher Aktivitäten, eine Mensa für die Mittagsversorgung und Ganztagsräume zur Verfügung.

Die Schulverwaltung hat nach §63 (2)2 Schulgesetz die Schulkonferenz der Astrid-Lindgren-Schule und gem. § 33 Abs. 4 Schulgesetz die Schulleiterinnen zu der Zusammenlegung angehört und um eine Stellungnahme gebeten.

Die Stellungnahmen sind in den Anlagen 1-2 beigefügt.

In Abstimmung mit der Schulaufsicht wird von allen Beteiligten als sinnvoller Zeitpunkt der Verlegung der Schulstandorte der Schuljahresbeginn 2014/2015 gesehen.

 

Gotthard-Kühl-Schule:

Die Gotthard-Kühl-Schule nutzt seit dem Schuljahr 2011/2012 schon Klassenräume in der Astrid-Lindgren-Schule „Am Neuhof 1a“.

Zum Schuljahr 2013/2014 wurde durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft die Umwandlung der Gotthard-Kühl-Schule in eine Gemeinschaftsschule genehmigt. In dem Bestandsgebäude der Gotthard-Kühl-Schule können der Grundschulteil und eine 3-zügige Sekundarstufe I nur mit kostenintensiven baulichen Erweiterungen untergebracht werden. Das Gebäude in der Lortzingstraße ist lediglich für Zweizügigkeit konzipiert worden. Durch die Nutzung des Schulgebäudes „Am Neuhof 1a“ kann ein Erweiterungsbau an der Gotthard-Kühl-Schule entfallen. Die fehlenden naturwissenschaftlichen Fachräume können im Bestand eingerichtet werden und aus dem Bestand bestückt werden.

Der Standort der Astrid-Lindgren-Schule, „Am Neuhof 1a“ bietet für die Kinder ein attraktives Außengelände mit verschiedenen Spielgeräten und ein kleines Kunstrasenspielfeld.

Für die offene Ganztagsschule kann im Bestand eine Mittagsversorgung geschaffen werden.

 

Die vorgenannten Veränderungen der Schulstandorte ermöglichen ein positives Umsetzungsergebnis der jeweils gewünschten Schulentwicklung. Ohne Schulbauerweiterung und ohne großen Kostenaufwand können alle 3 Schulen, einschließlich des neuen 3-zügigen weiterführenden Teils der Gotthard-Kühl-Schule räumlich untergebracht werden.

An dem zukünftigen Standort der Gotthard-Kühl-Schule, Lortzingstraße 27 (Schaffung neuer Fachraumausstattung im Bestand) und Am Neuhof 1a  (Schaffung einer Mittagsversorgung im Bestand) sind überschaubare Investitionen notwendig.

Dem gegenüber stünden sonst ein großer Leerstand an Räumen in Moisling, sowie ein Investitionsbedarf in Millionenhöhe für die notwendigen baulichen Erweiterungen des Gebäudes der Gotthard-Kühl-Schule, der im Finanzplan zu ordnen wäre.

 

1 Stellungnahme der Schulkonferenz

Anlagen

1 Stellungnahme der Schulkonferenz

2 Stellungnahme der Schulleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellungnahme Schulkonferenz (494 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme Schulleitung (673 KB)