Vorlage - VO/2014/01307
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Beschlussvorschlag
Es wird grundsätzlich für alle betreffenden Bereiche in der HL festgelegt, dass die maximale Gebührenerhöhung innerhalb eines Jahres 10% nicht überschreiten darf.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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Es wird grundsätzlich für alle betreffenden Bereiche in der HL festgelegt, dass die maximale Gebührenerhöhung innerhalb eines Jahres 10% nicht überschreiten darf.
Erfolgt mündlich.