Vorlage - VO/2014/01302  

Betreff: Aufhebung des im Finanzplan 2014 bestehenden Sperrvermerks für den Ersatzneubau der Straßenbrücke Reecke (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
03.03.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
11.03.2014 
11. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl 1 Zusage Land
Anl 2 Zusage Gemeinden
Anl 3 Zusage Kreis

Der auf dem Produktsachkonto 541001 637

Beschlussvorschlag

Der auf dem Produktsachkonto 541001 637.7852000 - Gemeindestraßen/Straßenbrücke Reecke/Tiefbaumaßnahmen durch die Bürgerschaft am 28.11.2013 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder und Jugendliche ist der derzeitige Verfahrensstand nicht von Relevanz

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem.

§ 10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja, im Zuge der Genehmigung der Ausschreibung bereits dargestellt in VO/2013/01014

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 21

Begründung

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, den Ersatzneubau der Straßenbrücke in Reecke zu planen. Die Hintergründe sind weitgehend bekannt oder können im Detail in frühern Vorlagen nachgelesen werden (siehe öffentliche Bürgerschafts-Vorlage VO/2013/00346).

Inzwischen ist die Entwurfsplanung der neuen Brücke soweit fortgeschritten, dass die Ausschreibung des Bauauftrags erfolgen kann. Die neue Brücke wird einspurig mit einem einseitigen Gehweg als Verbundträger ausgeschrieben werden.

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.11.2013 wurde die Ausschreibung für den Ersatzneubau der Straßenbrücke in Reecke genehmigt (Beschluss und weitere Details siehe nicht öffentliche Hauptausschuss-Vorlage VO/2013/01014).

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 28.11.2013 wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses (VO/2013/01177) zum Haushalt 2014 folgender Sperrvermerk auf dem zugehörigen Produktsachkonto 541001 637.7852000 eingetragen:

 

„4.              Lfd-Nr. 360, FB 5, Bereich 660, Produkt 541001, Konto 7852000,

              Gemeindestraßen / Straßenbrücke Reecke

Diese Investitionsmaßnahme wird mit einem Sperrvermerk versehen und darf nur dann getätigt werden, wenn die in Aussicht gestellten Förderzusagen des Landes Schleswig-Holstein und der beteiligten Umlandgemeinden vorliegen. Dem Hauptausschuss ist zu berichten, wenn die Förderzusagen vorliegen.“

 

Sowohl von dem Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Stormarn als auch von den betroffenen Nachbargemeinden Hamberge und Klein-Wesenberg wurden inzwischen Fördermittel bzw. Beteiligungen fest zugesagt.

        Anerkennung der Förderfähigkeit vom 08.01.2014 vom Land Schleswig-Holstein:
FAG-Mittel, 60 % einer fiktiven Geh- und Radwegbrücke, Abbruch des Altbauwerks und Behelfsbrücke anteilig, voraussichtlich ca. 600 TEUR

        Brief vom 28.10.2013 vom Kreis Stormarn: 10 % der Bausumme der realen Brücke, jedoch max. 132 TEUR

        Brief vom 23.01.2014 vom Amt Nordstormarn:

      • Gemeinden Hamberge: 60 TEUR
      • Gemeinden Klein Wesenberg: 25 TEUR

 

Es wird derzeit von einer Bauzeit von ca. 9 Monaten zuzüglich einer ca. 3-monatigen Winterpause ausgegangen. Bei Beginn der Bauleistungen im Juni 2014 reichen wesentliche wetterabhängige Leistungen wie die Abdichtung der Fahrbahnplatte bereits bis in den Dezember 2014, so dass eine Fertigstellung bis Ende 2014 nicht mehr einzuhalten ist. Um den Bau der Brücke ausschreiben zu können ist die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich.

 


Anlagen

        Zusage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

        Zusage des Kreises Stormarn

        Zusage des Amtes Nordstormarn für die Gemeinden Hamberge und Klein-Wesenberg

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl 1 Zusage Land (220 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl 2 Zusage Gemeinden (87 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anl 3 Zusage Kreis (108 KB)