Vorlage - VO/2014/01301
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Beschlussvorschlag
Die Änderung der Gebührensatzung zum 1. März 2014 wird ausgesetzt, bis die rechtliche Einschätzung der Kommunalaufsicht vorliegt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
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Die Änderung der Gebührensatzung zum 1. März 2014 wird ausgesetzt, bis die rechtliche Einschätzung der Kommunalaufsicht vorliegt.
Erfolgt mündlich.