Vorlage - VO/2014/01299  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des Hauptausschussmitglieds Andreas Zander: Vergabe an die Firma Nordbrief


Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Lege, Beate
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.01.2014 
9. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
SpiegelBerichtHansestadtLübeck (2)

Anfrage des Hauptausschussmitglieds Andreas Zander: Vergabe an die Firma Nordbrief

Beschlussvorschlag

Anfrage des Hauptausschussmitglieds Andreas Zander: Vergabe an die Firma Nordbrief

 

 

Der Spiegel und das NDR Magazin Panorama haben kürzlich darüber berichtet, dass die Firma Nordbrief ihren Zustellern nur Stundenlöhne in Höhe von € 5 zahlen sollen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz SH bestimmt, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Mitarbeiter tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen Mindestlohn von € 9,18 brutto/Stunde für die Auftragserfüllung zahlen.

 

  • Liegen der Hansestadt Lübeck Erkenntnisse vor, dass Nordbrief seine Beschäftigten unterhalb dieses Grenzwertes entlohnt?

 

  • Wurden im Vertrag zwischen der Hansestadt Lübeck und Nordbrief Mindestlöhne für die Zusteller vereinbart?

 

  • Wenn ja, wie wird die Einhaltung dieses Vertragbestandteiles kontrolliert?

 

  • Sollte Nordbrief ggf. den vereinbarten Mindestlohn nicht zahlen, wie wird dieses Verhalten durch die Hansestadt Lübeck sanktioniert?

 

 

Die Firma Nordbrief teilte schriftlich mit nicht mit der im Spiegel Artikel genannten Firma Nordbrief Kiel identisch zu sein

Begründung

Die Firma Nordbrief teilte schriftlich mit nicht mit der im Spiegel Artikel genannten Firma Nordbrief Kiel identisch zu sein. Das Antwortschreiben ist anbei gefügt.

Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein - TTG) trat am 1. August 2013 in Kraft. Es gilt für alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne dieses Gesetzes, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen werden.

 

Für Vergabeverfahren mit Auftragsbeginn bis zum 31.07.13 gilt:

Der Auftraggeber darf gem. § 97 Abs. 4 Sa. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)  soziale Ziele mit der Leistungsbeschreibung verfolgen. § 97 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB lautet wie folgt: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an den Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist".

 

Bei der Ausschreibung (2011/2012) wurden folgenden Anforderungen zu den Beschäftigungsverhältnissen vorgegeben;

Zum Einsatz von Teilzeitbeschäftigten bzw. geringfügig Beschäftigten hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bereits 1989 beschlossen, dass grundsätzlich keine Stellen unter 18 Wochenstunden angeboten werden sollen und eine Beschäftigung unter der Sozialversicherungsgrenze ausgeschlossen bleibt. Deshalb dürfen auch mit der Erledigung dieses Auftrags nur Personen betraut werden, die beim Auftragnehmer eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wahrnehmen.

 

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lag keine Bundes- oder Landesgesetzgebung vor, die eine Tariftreue oder ein Mindesteinkommen für die mit der Auftragserledigung beschäftigten Mitarbeiter vorsah. Bis heute (01/2014) ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kein Mindestlohn im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Tarifvertragsgesetzes für den Bereich der Postzustellung festgesetzt worden.

 

Brief der Firma Nordbrief vom 16

Anlagen

Brief der Firma Nordbrief vom 16.01.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SpiegelBerichtHansestadtLübeck (2) (499 KB)