Vorlage - VO/2014/01295  

Betreff: Gewährung einer Zuwendung an den Verein De Tain Lübeck e.V.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Georg, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
06.03.2014 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Dem Verein „De Tain Lübeck e

Beschlussvorschlag

Dem Verein „De Tain Lübeck e.V.“ wird aufgrund seines Antrages vom 12.03.2013 Zuwendung zur Ersatzbeschaffung von Zeltmaterial in Höhe von 1.325,00 EUR gewährt.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kinder und Jugendlichen bei den Entscheidungen des Beirates für Jugendpflege ist über die dort vertretenen Jugendverbände sichergestellt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: dem Grunde nach vorgeschrieben durch § 12 i. V. m. § 74 SGB VIII, in seiner Ausgestaltung freiwillig

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ausgaben von 1.325,00 EURO aus dem Produktsachkonto 362002.000.5318000 Jugendarbeit / Zuschuss für laufende Zwecke sozialer oder ähnlicher Einrichtungen; Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung

 

Der Verein „De Tain Lübeck e

Begründung

Der Verein „De Tain Lübeck e.V.“ ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit tätig.

Mit Antrag vom 12.03.2013 (eingegangen im Bereich Jugendarbeit am 04.04.2013) beantragte der Träger für die Ersatzbeschaffung von zerschlissenem Zeltmaterial unter Vorlage eines entsprechenden Kostenvoranschlages eine Zuwendung in Höhe von 1.325,00 EUR (= 50% der Beschaffungskosten).

Der Antrag wurde am 16.04.2013 erstmalig im Beirat für Jugendpflege beim Lübecker Jugendring beraten. Aufgrund der Höhe des Kaufpreises und weil entgegen den „Leitsätzen für die Gewährung von Zuwendungen an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung tätig sind“ vom Antragsteller nur ein Kostenvoranschlag vorgelegt wurde, empfahl der Beirat, einen zweiten Kostenvoranschlag zu erbitten.

Nach Vorlage eines weiteren Kostenvoranschlages und entsprechender inhaltlicher Begründungen durch den Antragsteller empfahl der Beirat für Jugendpflege in seiner Sitzung am 15.10.2013 die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 1.325,00 EUR. Das Zeltmaterial wird dringend für Wochenend- und Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche benötigt.

Diese Zuwendung wird aus dem Haushalt 2013 gezahlt, da auch der Antrag aus dem Jahr 2013 ist und im doppischen Verfahren periodengerecht abgerechnet werden muss.

Über Anträge von mehr als 1.000 EUR entscheidet gem. der o.g. Leitsätze der Jugendhilfeausschuss.

 

 


Anlagen