Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-
fordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungs-
grad zu überprüfen.
Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wurden zuletzt mit Datum vom 05.03.2013 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 110. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 10. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.
Verwaltungsgebührensatzung
Teil I (Bereichsspezifische Gebühren)
Buchhaltung und Finanzen / Steuern
Zu Ziff. 1.-6.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Gesundheitsamt
Zu Ziff. 9.-12.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Standesamt
Die alten Gebührentatbestände16.-20. sind zu streichen, da die Aufgaben an das Archiv übergegangen sind.
Melde und Gewerbeangelegenheiten
Zu Ziff. 16.
Dieser Gebührentatbestand ist dem Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten zuzuordnen. Nach der Neubildung des Bereichs Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz wurde der Gebührentatbestand versehentlich diesem Bereich zugeordnet.
Entsorgungsbetriebe
Zu Ziff. 19.
Die Überarbeitung des Gebührentatbestandes Erteilung von Genehmigungen wurde erforderlich. Durch die Neufassung des Gebührentatbestandes wird die Festsetzung der infrage kommenden Gebühr für die Betroffenen konkreter. Die Aufnahme der gebührenfreien Tatbestände ist notwendig, um sie von den gebührenpflichtigen deutlich unterschieden werden zu können.
Zu Ziff. 20.-21.
Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Schule und Sport
Zu Ziff. 22.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Stadtgrün und Verkehr
Zu alt Ziff. 39.Der Gebührentatbestand „Erklärung der gesicherten Erschließung je freigestelltes Bauvorhaben“ ist zu streichen, da es aufgrund einer Änderung der Landesbauordnung (LBO) nicht mehr erforderlich ist, eine solche Bescheinigung zu beantragen.
Entgeltordnung
Logistik, Statistik und Wahlen
Zu Ziff. 2.-4.
Eine Überarbeitung der Entgelttatbestände wurde erforderlich um den veränderten Nachfragen, insbesondere an digitalen Formaten, gerecht zu werden. Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad erfolgte.
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Wirtschaft und Liegenschaften
Die Bereichsbezeichnung wurde aktualisiert (alt Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften)
Zu Ziff. 6.9.
Im Bereich Wirtschaft und Liegenschaften werden immer häufiger Planausfertigungen mit den unterschiedlichsten Eintragungen von Dritten abgefordert. Deshalb ist ein neuer Entgelttatbestand „Anfertigung von Lageplänen“ aufzunehmen.
Gesundheitsamt
Zu Ziff. 7.- 9.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Zu Ziff.10.
Der HIV-Schnelltest wird nur gezielt nach Beratung gem. § 19 IfSG angeboten. Dieser Entgelttatbestand tritt an die Stelle des bisherigen Entgelttatbestandes „Gesundheitsschutz bei sexuell übertragbaren Krankheiten“.
Archiv
Zu Ziff. 13.-14.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Zu Ziff. 15.
Anfragen nach Foto- oder Filmaufnahmen von Archivalien nehmen immer mehr zu. Die Schaffung eines Entgelttatbestandes wurde erforderlich.
Zu Ziff.17.
Der Grundbetrag je Auftrag ist auf max. 100 Aufnahmen zu begrenzen.
Zu Ziff. 19.
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bei der Entgelterhebung durch Wegfall komplizierter Staffelungen.
In den Anlagen 3 und 4 sind die Veränderungen (neu/alt/%) in der Verwaltungsgebühren-
satzung und der Entgeltordnung gegenübergestellt (Synopse).